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Dürfen Hunde die Uferwege am Schlachtensee und an der Krummen Lanke nutzen? Wo dürfen sie frei laufen? Dürfen die Vierbeiner auch ans Wasser? Nach mehreren Gerichtsprozessen zum Thema ist die Verwirrung um die Frage, was erlaubt ist und was nicht, noch immer groß. Deshalb luden Maren Schellenberg (Grüne), Bezirksstadträtin für Immobilien, Umwelt und Tiefbau, und Michael Karnetzki (SPD), Bezirksstadtrat für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste, am 12. April zu einem Vor-Ort-Termin ein. Dort erläuterten sie noch einmal die aktuell geltenden Regeln.

Die Umweltstadträtin, Maren Schellenberg, stellte klar: Hunde dürfen wieder auf allen Wegen, auch auf den Uferwegen, mitgeführt werden, aber nur an einer kurzen, maximal zwei Meter langen, Leine. Längere beziehungsweise auf über zwei Meter verlängerbare Leinen seien nicht erlaubt, so Schellenberg.

Frei laufen dürfen Hunde nur innerhalb des Hundeauslaufgebietes. Dieses beginnt nördlich der Seen am oberen Hangweg und erstreckt sich jeweils bis zur Bahntrasse an der Avus. Die Grenzen des Hundeauslaufgebietes sind mit grünen Holzpollern markiert.

Auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und öffentliche Badestellen dürfen keine Hunde, auch keine angeleinten, mitgenommen werden. Als öffentliche Badestellen gelten hierbei alle für die Allgemeinheit zugänglichen Bereiche am Ufer eines Sees, die dem Baden dienen. Eine Kennzeichnung als Badestelle sei nicht erforderlich, so Schellenberg. Was eine Badestelle sei, ergebe sich aus der Nutzung. Die vorhandenen Kennzeichnungen würden nur als zusätzlicher Hinweis dienen, erklärt die Stadträtin.

Das Hundeverbot an öffentlichen Badestellen gilt aktuell übrigens noch ganzjährig. Zwar entschied das Verwaltungsgericht in einem Urteil vom Dezember 2017, dass die Uferbereiche von Schlachtensee und Krummer Lanke außerhalb der Saison nicht zum Baden genutzt werden und angeleinte Hunde in dieser Zeit deshalb ans Wasser dürften, doch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Neben den Regeln für Hunde wiesen die Stadträte auch auf weitere „Benimmregeln“ an den Seen hin: So ist es nicht erlaubt, zu grillen oder sonst Feuer zu entfachen, Zelte aufzubauen, unnötigen Lärm zu verursachen oder das Gebiet zu verunreinigen. Das Ordnungsamt plant regelmäßige Kontrollen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Der Bußgeldrahmen soll hierbei „je nach Gesetz“ bis zu 50.000 Euro reichen. Die Strafe für einen unangeleinten Hund liegt derzeit bei circa 75 Euro.

(eb)