Oktoberfest am Schlachtensee – Anwohnerklage gegen Fischerhütte. Foto: Weidmann

Das Lokal „Alte Fischerhütte“ ist ein beliebtes Ausflugsziel. Direkt am Schlachtensee gelegen, verbringen hier viele Großstädter an warmen Tagen ihr Wochenende. Seit einigen Jahren wirbt das Lokal mit einem besonderen Angebot: Im Herbst wird dort über mehrere Wochen jeweils an mehreren Wochentagen ein „Oktoberfest“ mit Live-Musik gefeiert. Doch damit soll jetzt Schluss sein: Anwohner haben eine Klage am Berliner Verwaltungsgericht wegen Lärmbelästigung eingereicht.

Am Freitag den 17. Februar lädt das Gericht die Parteien zu einer mündlichen Verhandlung ein. Konkret fordern die Kläger „ein gaststättenrechtliches Einschreiten gegen die Betreiberin des Lokals.“ Demnach solle das Oktoberfest ganzjährlich verboten, oder aber auf bestimmte Veranstaltungstage begrenzt werden.

Seit 1982 wurde das Ausflugslokal im Grunewald mehrmals erweitert. Nachdem es in den 90er Jahren langsam verfiel, wurde es 2003 nach Instandsetzung neu eröffnet. Heute bietet das Lokal circa 1200 Plätze, davon befinden sich 690 im Außenbereich. Über eine Katzenkopfzufahrt erreicht man die Gaststätte und kann mit dem Auto auch direkt davor parken. Gerade diese An- und Abfahrt in den nächtlichen Stunden stört die Anwohner. Viele Gäste lassen sich mit dem Taxi fahren, was die Lärmbelästigung durch laufende Motoren oder Startgeräusche zusätzlich erhöht. Mit der Klage wollen die Anwohner den lärmenden Verkehr zu mindestens auf wenige Tage in der Woche beschränken.

(dw)