BVV Steglitz-Zehlendorf Foto: Baumann

Bei der jüngsten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am 18. Januar wurde die Zusammensetzung im Jugendhilfeausschuss (JHA) beschlossen. Nach diesem Beschluss erhält die SPD-Fraktion einen Sitz weniger als erwartet. Die Fraktion will dagegen vorgehen und hat nun einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht.

Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz sind im JHA neun Bezirksverordnete und sechs Bürgerdeputierte vertreten. Nach dem Bezirksverwaltungsgesetz sollte jede Fraktion in der BVV ein Grundmandat erhalten. Da in der BVV Steglitz-Zehlendorf sechs Fraktionen vertreten sind, bleiben nur noch drei weitere Sitze, die verteilt werden müssen.

Nach dem Stärkeverhältnis in der BVV sollten zwei weitere Plätze an die CDU, als stärkste Fraktion, und einer an die SPD, als zweitstärkste Fraktion, gehen. Beschlossen wurde jedoch ein Antrag der Zählgemeinschaft aus CDU und B‘90/Grüne. Nach diesem wird der letzte Platz den Grünen und nicht der SPD zugeteilt. Demzufolge stehen der CDU drei Sitze, den Grünen zwei, der SPD sowie FDP, Linken und AfD jeweils ein Sitz zu.

Auch der CDU-Fraktionschef Torsten Hippe bestätigt, dass nach dem Stärkeverhältnis die SPD noch einen Platz hätte bekommen sollen. Das gelte aber nicht nach dem Mehrheitsverhältnis. Denn die Mehrheit in der BVV Steglitz-Zehlendorf hat die Zählgemeinschaft aus CDU und den Grünen. Würde man jedoch nach dem Mehrheitsverhältnis gehen, so hätte die Linke gar keinen Sitz erhalten. Das wiederum würde dem Grundsatz der Grundmandate widersprechen.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Volker Semler, hatte bereits in der BVV-Sitzung den Widerspruch gegen den Beschluss der BVV erklärt und die Anrufung des Verwaltungsgerichts angekündigt. Am Montag, 23. Januar, hat die SPD nun einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung und eine Klage eingereicht. Damit soll erreicht werden, dass der Beschluss der BVV rechtlich überprüft wird und der SPD die zwei Sitze zugesprochen werden.

(sn)