Symbolbild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Mit einem Appell wendet sich das Jugendamt Steglitz-Zehlendorf an Eltern, deren Kinder nach den Sommerferien eingeschult werden und einen Hort-Platz benötigen: Berlinweit muss der Hort-Gutschein spätestens drei Monate vor Vertragsbeginn beantragt werden. Für Schulanfänger bereits mit der Schulanmeldung.

Alle Eltern, die noch keinen Antrag gestellt haben und deren Kinder mit Beginn des Schuljahres, also möglicherweise ab dem 1. August, eine Betreuung brauchen, werden gebeten, den Antrag umgehend zu stellen und die dazugehörigen Unterlagen vollständig einzureichen. Dadurch soll vermieden werden, dass ein mögliches Betreuungsproblem in der Ferienzeit und mit Beginn der Schule entsteht.

Antrag und Unterlagen können postalisch an das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Jugendamt, Fachdienst Kita/Hort, 14160 Berlin, eingereicht oder im Familienbüro im Rathaus Zehlendorf, Raum E21, Kirchstraße 1/3, abgeben werden.

(sn)