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Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil der Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg zur sogenannten „Wannseeroute“ des Flughafens BER beanstandet und dorthin zurückverwiesen.

Im Januar vergangenen Jahres hatte das OVG die Festlegung der Flugrouten für rechtswidrig erklärt, weil  das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) keine ausreichende Risikoanalyse vorgenommen habe – die Route führt in nur drei Kilometern Entfernung am Forschungsreaktor BER II der Helmholtz-Gemeinschaft vorbei. Gegen dieses Urteil hatte das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) Revision eingelegt.

Zwar stimmte das Bundesverwaltungsgericht mit dem OVG überein, dass das BAF die Risiken der Flugroute für den Forschungsreaktor bei seiner Entscheidung berücksichtigen müsse, aber, so kritisierten die Richter in Leipzig, das OVG habe nicht geprüft, ob die Festlegung der Wannsee-Routen im Ergebnis vertretbar, und  ob das erhöhte Risiko durch einen „ausreichenden sachlichen Grund“ begründet sei. Das muss es nun nachholen.

(sn)