Symbolbild: G.Schemainsky / pixelio.de

Ab heutigem Mittwoch, 27. September, verhandelt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg erneut darüber, ob und wie in Zukunft Flugzeuge vom Flughafen Berlin Brandenburg (BER) den Wannsee überfliegen dürfen. Bereits im Januar 2013 hatte das OVG die sogenannte „Wannseeroute“ gekippt. Im Juni 2014 hob das Bundesverwaltungsgericht das Urteil jedoch wieder auf und forderte Nachprüfungen.

Gegen die Festsetzung der sogenannten „Wannseeroute“ gab es Klagen von den Brandenburger Gemeinden Stahnsdorf und Kleinmachnow, der Stadt Teltow sowie von Anwohnern des Wannsees. Argumentiert wurde mit übermäßiger Lärmbelästigung sowie mit dem Risiko von Flugzeugunfällen im Bereich des Forschungsreaktors des Helmholtz-Zentrums.

Die Route würde zunächst über den Ortskern der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und dann östlich an dem Gelände des Helmholtz-Zentrums Berlin in Wannsee vorbeiführen. Diese Strecke ist eine von vier möglichen, die Flugzeuge künftig nutzen sollen, wenn sie vom BER nach Westen fliegen.

Auf dem Gelände des Helmholtz-Zentrums befinden sich jedoch ein Forschungsreaktor und ein Brennelementelager. Im Januar 2013 hatte OVG die Route für rechtswidrig erklärt, weil sie zu nahe am Forschungsreaktor vorbei führe und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung das Risiko eines Flugunfalls und eines terroristischen Anschlags auf den Luftverkehr sowie die daraus entstehenden Gefahren nicht ausreichend untersucht habe. Daraufhin ging das Bundesamt für Flugsicherung in Revision. Das Bundesverwaltungsgericht gab der Revision statt und forderte das OVG auf, genau zu prüfen, ob die „Wannseeroute“ zu einer rechtlich relevanten Risikoerhöhung der Bürger führen würde.

Bei der anstehenden Verhandlung sollen dem OVG nun Gutachten vorgelegt werden, die belastbare Aussagen zu „unfallbedingten Absturzhäufigkeiten“ treffen.

(sn)