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Die juristische Auseinandersetzung  um die sogenannte Wannsee-Route geht weiter. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) kündigte am Montag an, gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Revision zu gehen.

Das OVG  hatte am 23. Januar entscheiden, dass die Route des neues Flughafens BER rechtswidrig sei, weil sie zu nahe am Forschungsreaktor des Hemholtz-Zentrums vorbei führe. Die Richter hatten damals moniert, dass das Risiko eines Flugunfalls und eines terroristischen Anschlags auf den Luftverkehr sowie die daraus entstehenden Gefahren nicht ausreichend untersucht worden waren. Geklagten hatten die Gemeinden Stahnsdorf, Kleinmachnow und Teltow sowie Anwohner.

Nun wird das Bundesverwaltungsgericht sich mit der Wannsee-Route befassen müssen.

(sn)