Zum Tod des Piratenpolitikers Gerald Claus-Brunner hat die Polizei neue Details bekannt gegeben. Der 44-Jährige soll vor seinem Tod einen jüngeren Mann getötet haben, dessen „Identität noch nicht abschließend geklärt“, teilen die Staatsanwaltschaft und die Berliner Polizei in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. Die Bild berichtet, dass es sich dabei um einen Ex-Kollegen handelte, den Claus-Brunner zuvor gestalkt haben soll.

Der Abschiedsbrief des Piratenpolitikers hatte die Polizei am Montagnachmittag zu dessen Wohnung an der Schönhauser Straße geführt. Dort habe sich den Beamten ein „schauriges Bild“ geboten, heißt es im Polizeibericht.  Sie entdeckten dort die Leichen der beiden Männer. Die Auffindesituation ließ ein Tötungsdelikt vermuten, so dass eine Mordkommission des Landeskriminalamts die Ermittlungen übernahm. Eine Obduktion hat ergeben, dass Claus-Brunner sich selbst mit einem Stromschlag das Leben genommen hat. Der andere Mann war einige Tage zuvor durch stumpfe Gewalt gegen den Oberkörper getötet worden. Eine schwere Erkrankung, über die Claus-Brunner seine Partei informiert hatte, wurde bei dem 44-Jährigen nicht festgestellt.

Am 23. Juni hatte Claus-Brunner Andeutungen über seinen Selbstmord gemacht. In einer Sitzung des Abgeordnetenhauses sagte er: „und Ihr werdet auch in der laufenden Legislatur für mich am Anfang irgendeiner Plenarsitzung mal aufstehen dürfen und eine Minute Stillschweigen.“

Die Piraten Berlin zeigen sich „zutiefst bestürzt über die Entwicklungen im Zuge der Aufklärung des Freitods von Gerwald Claus-Brunner. Wir trauern mit den Angehörigen und Freunden des Opfers“, schreibt die Partei auf ihrer Internetseite.

Update: Mittlerweile ist die Identität des Opfers geklärt, es handelt sich  um Jan L., einen ehemaligen Mitarbeiter Claus-Brunners. Er wurde in seiner Wohnung getötet und anschließend von dem 44-Jährigen in dessen Steglitzer Wohnung gebracht, vermutlich mit einer Sackkarre. Dort tötete sich Claus-Brunner schließlich selbst. Er gestand die Tat in einem Brief, den er kurz vor seinem Selbstmord verschickte. Die Ermittlungen werden eingestellt, da der Täter nicht mehr verfolgt werden kann.

(pol/sn)