In der Thermometersiedlung werden die Müllabwurfanlagen geschlossen. Die Deutsche Wohnen beruft sich dabei auf das Berliner Baugesetz. Foto: Fridolin Freudenfett

In der Thermometersiedlung werden die Müllabwurfanlagen geschlossen. Die Deutsche Wohnen beruft sich dabei auf das Berliner Baugesetz. Foto: Fridolin Freudenfett

Die Deutsche Wohnen will die Müllsabwurfanlagen in der Thermometersiedlung schließen. Darüber informierte sie die Mieter Mitte April schriftlich. Doch die sind wenig begeistert von dem Anliegen, was der Piratenfraktion jüngst sogar eine Kleine Anfrage wert war.

Bereits Ende 2012/Anfang 2013 beschäftigte die Schließung der Anlagen die Mieter, erinnert sich Alf Jarosch, damaliger Gebietsbeauftragter der Piraten-Partei. Damals betrieben die vier in der Bezirksverordnetenversammlung vertretenden Parteien den Polit-Laden in der Siedlung und setzten sich für einen Weiterbetrieb der Müllschlucker ein. Mit Erfolg hatte man den alten Eigentümer, die GSW, davon überzeugen können, die Müllabwurfanlagen offen zu lassen. Das Berliner Baugesetz untersagt zwar den Weiterbetrieb solcher Anlagen nach dem 30. Dezember 2013, allerdings gibt es auch Ausnahmen. Wenn die abfallrechtlichen Trennpflichten und brandschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt sind, können diese weiter genutzt werden.

Mit einem Brief wandet sich Jarosch damals an die GSW und legte seine rechtliche Auffassung dar: „Die abfallrechtlichen Trennpflichten ergeben sich aus § 11 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin. Und in diesem Paragraphen 11 steht nun einmal nur, ‚…sollen(!) getrennt gesammelt werden…‘. Da Sie bereits auf den Grundstücken Container für die Getrennt-sammlung aufgestellt haben, sind Sie insoweit den Forderungen des § 11 gerecht geworden. Außerdem haben Sie damit den ersten Teil des eingangs erwähnten vierten Satzes erfüllt, der da lautet ‚…wenn die Einhaltung der abfallrechtlichen Trennpflichten… gewährleistet sind‘. Die brandschutzrechtlichen Belange sind gewährleistet, wenn bestehende Abfallschächte den seinerzeit geltenden Anforderungen gemäß errichtet worden sind und betrieben sowie entsprechend instand gehalten werden. (…) Eventuell könnte es aber hilfreich sein, die Mieter auf die Trennpflichten hinzuweisen und sie aufzufordern (auch im eigenen finanziellen Interesse), nur noch den Restmüll in den Müllschluckern zu entsorgen.“

Damit überzeugte Jarosch die GSW.

Doch nun gehören die Wohnhäuser in der Thermometersiedlung der Deutschen Wohnen, und die sieht „eine Reihe von Gründen“, warum die Abwurfanlagen geschlossen werden sollen, wie sie auf SN-Nachfrage mitteilt. Eine ökologische Abfalltrennung, wie vom Gesetzgeber gewünscht, sei mit Müllabwurfanlagen nicht möglich, „da hier die Recyclingquote deutlich niedriger ist, als in anderen Beständen. Damit zusammenhängend erhöht eine Müllabwurfanlage die Nebenkosten für die Mieter, da hierbei auch die ansonsten kostenfreie Papier-, Glas- und Wertstoffentsorgung an die Mieter weitergegeben werden muss“, erklärt Marko Rosteck von der Deutschen Wohnen. Zudem würden die Abwurfanlagen brandschutztechnische Risiken bergen, da „die Einwurfrohre bzw. -kanäle im Falle eines Brandes eine in das Gebäude gerichtete Hitze- und Rauchentwicklung bewirken und beschleunigen“. Erst kürzlich soll es einen Brand in einer Müllabwurfanlage in einem der Wohnhäuser an der Celsiusstraße gegeben haben.

Man habe Verständnis für die Mieter, die über die Neuerung nicht glücklich sind, „zugleich wissen wir aus Erfahrung, dass nach einem Umbau viele Mieter sehr zufrieden mit dem Ergebnis sind, insbesondere der spürbar verbesserten Geruchssituation im Haus“, so Rosteck. Alle Mieter würden rechtzeitig informiert, man sei für sie auch ansprechbar, versichert er. Im Gegensatz dazu berichtet Jarosch, dass die Mieter mehrfach vergeblich versucht hätten, mit dem zuständigen Sachbearbeiter über die Schließung zu reden.

Weil die Mieter so nicht weiterkamen, wandten sie sich unter anderem an Jarosch. So fand ihr Anliegen als Kleine Anfrage den Weg in die Bezirksverordnetenversammlung. Bezirksstadtrat Frank Mückisch (CDU) erklärte dort, dass das Bezirksamt sich bei der Deutschen Wohnen nicht dafür einsetzen werde, dass die Müllabwurfanlagen weiterbetrieben werden. Auch eine Klarstellung, dass es für die von der Deutschen Wohnen angeführten Rechtslage Ausnahmen gebe, werde es vom Bezirksamt nicht geben, weil er dafür nicht zuständig sei, so Mückisch.

(go)