Fischerhüttenstraße in Berlin-Zehlendorf, Foto: Gogol

Auf dem einstigen Gelände des Gartenbauamtes an der Fischerhüttenstraße sollen Wohnungen entstehen. Soweit sind sich Bezirk und Senat immerhin einig. Bei der Anzahl der Wohnungen allerdings gehen die Vorstellungen weit auseinander.

Der Bebauungsplan des Bezirks, der zirka 153 Wohnungen beinhaltet, stieß auf Landesebene auf Missfallen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sieht ein Potenzial von rund 300 Wohnungen. Das teilten Joachim Sichter von der Abteilung Wohnungsneubau und Grit Schade aus der Wohnungsbauleitstelle dem bezirklichen Stadtplanungsausschuss am Dienstagabend mit. Mit dabei hatten sie eigene Entwürfe für das vier Hektar große Areal, die dem gesamtstädtischen Interesse nach mehr Wohnraum Rechnung tragen sollen.

Die Verdoppelung der Wohnungszahl sei möglich, indem man „moderat verdichtet“, sagte Schade. Statt zwei- bis dreigeschossigen Häusern, wie in den Planungen des Bezirks vorgesehen, schweben der Senatsverwaltung Drei- bis Viergeschosser vor. Zudem würde ein Teil der Grünfläche verloren gehen, je nach Variante, die realisiert wird. Derzeit gibt es vier, zwei von der Senatsverwaltung, zwei vom Investor.

Die etwa 300 angedachten Wohnungen sollen zum Teil Miet- zum Teil Eigentumswohnungen sein. Je nachdem, wie die Fläche aufgeteilt wird, liegt die Zahl der Wohnungen, die öffentlich gebaut werden zwischen 130 und 200, die Zahl der Wohnungen, die vom privaten Investor errichtet werden, zwischen 100 und 160. Den öffentlichen Wohnungsbau übernimmt höchstwahrscheinlich die Howoge. Mit der sei man derzeit in der Abstimmung, so Schade. 70 bis 75 Wohnungen sollen gefördert werden und einen Quadratmeterpreis zwischen 6,50 und 8,50 Euro haben. Ein noch altes, vorhandenes Gebäude soll möglichst erhalten und zu einer Kita umgebaut werden.

Der Ausschussvorsitzende Torsten Hippe machte sich Sorgen um die rechtliche Absicherung der Planung und fand die Antwort der beiden Mitarbeiter der Senatsverwaltung, die auf die städtebaulichen Verträge mit ihren Sanktionen und Rechtsmittel verwiesen, widersprüchlich und wenig aussagekräftig und ließ dies explizit im Protokoll der Sitzung festhalten.

Der Senat kann bei einem „dringendes Gesamtinteresse Berlins“ die Verantwortung für Bauprojekte in den Bezirken übernehmen. Das galt in der Vergangenheit für Projekte ab 500 Wohnungen. Die Zahl wurde jetzt aber auf 200 gesenkt.

(go)