Anzeigepflicht religiöser Veranstaltungen

Anzeigepflicht religiöser Veranstaltungen

Bild von Lars_Nissen auf Pixabay

 

Aufgrund der am 20.01.2021 beschlossenen Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind religiöse Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 10 Teilnehmern spätestens zwei Werktage vor der geplanten Durchführung beim Ordnungsamt anzuzeigen.

Dies ist aber nur erforderlich, wenn nicht bereits ein Hygienekonzept etabliert ist, welches dem aktuellen Hygienerahmenkonzept der für Kultur zuständigen Senatsverwaltung entspricht oder über dessen Bestimmungen hinausgeht.

Sollte eine Anzeige notwendig sein, wird gebeten, diese an die Emailadresse ordnungsamt@ba-sz.berlin.de zu richten. Zur Reduzierung von Verwaltungsaufwand können auch mehrere religiöse Veranstaltungen in einer Anzeige zusammengefasst werden.

(BA Steglitz-Zehlendorf)

 

 

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