Amt für Soziales: Ausgabe medizinischer Masken für Bedürftige

Amt für Soziales: Ausgabe medizinischer Masken für Bedürftige

Das Rathaus Lankwitz, Foto: Denkmalschutzbehörde

 

Ab sofort stehen an der Pforte des Rathauses Lankwitz medizinische Schutzmasken zur Verfügung. Sie sind ausschließlich für Personen mit geringem Einkommen gedacht und können täglich zwischen 09:00 und 16:00 Uhr abgeholt werden. Ausnahme: Während der Notfallsprechstunden des Amtes für Soziales findet dienstags und donnerstags zwischen 09:00 und 13:00 Uhr keine Maskenausgabe statt.

Bezugsberechtigt sind Personen, die Anspruch auf den Berlinpass haben, weil sie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, BaFöG oder Wohngeld beziehen. Zum Kreis der Berechtigten zählen auch Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft einer empfangsberechtigten Person, also Ehegatten, Lebenspartnerinnen/Lebenspartner und minderjährige, unverheiratete Kinder.

Hintergrund ist die aktuelle Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Senats vom 20. Januar 2021. Sie sieht ausdrücklich die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken in Läden und öffentlichen Verkehrsmitteln vor. Insgesamt wurde der Bezirk Steglitz-Zehlendorf mit 300.000 medizinischen Masken beliefert, die im Laufe der Woche durch ein Kontingent an besonders sicheren FFP2-Masken für Bedürftige ergänzt werden sollen.

Pro Person werden bis zu fünf Masken und zusätzlich eine FFP2-Maske abgegeben. Die Abgabe von FFP2-Masken ist für besonders gefährdete Personengruppen gedacht: ältere Menschen ab 60 Jahren oder mit Vorerkrankungen, Menschen mit Behinderungen und andere Risikogruppen.

Eine Pflicht zum Tragen medizinischer OP-Masken bzw. FFP2-Masken besteht beim Besuch des Sozialamtes weiterhin nicht. Wie bisher reicht eine einfache Mund-Nase-Bedeckung (Alltagsmaske) für Klientinnen und Klienten aus, die das Amt in dringlichen Notfällen aufsuchen müssen.

 

(BA Steglitz-Zehlendorf)

 

 

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