Bis 30. April! Förderung von Sachkosten für Ehrenamt

Bis 30. April! Förderung von Sachkosten für Ehrenamt

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen unterstützt erneut gesellschaftliche Initiativen aktiver Bürgerinnen und Bürger durch die Bereitstellung von Fördermitteln.

In diesem Kalenderjahr stehen 45.600 Euro zur Verfügung. Diese werden eingesetzt, um Sachmittelausgaben zu fördern, welche im Zusammenhang ehrenamtlichen Engegaments entstanden sind und die eine Bereicherung und Optimierung der öffentlichen Infrastruktur zur Folge haben. Dazu zählen beispielsweise Materialkosten für Renovierungen, Pflanzungen oder Maßnahmen für eine saubere Stadt – hinsichtlich öffentlicher Einrichtungen wie Schulen, Horte, Kindertagesstätten, Nachbarschaftsheime, Senioreneinrichtungen sowie Sport- und Grünanlagen. Investitionskosten oder Ausstattungen sind in der Förderung nicht mit inbegriffen.

Die Zielgruppe der Förderung sind alle Projekte oder Bürger*innen, welche nicht gewinnorientiert aktiv sind und bezüglich der eigenen organisierten Arbeiten im Rahmen ihres förderungswürdigen Engagements Sachmittel brauchen. Darüber hinaus ist es notwendig, dass das geplante Vorhaben im Bezirk Steglitz-Zehlendorf stattfindet. Pro Projekt oder Initiative stehen eine Förderung von maximal 3.500 Euro zur Verfügung, zusätzlich ist es zudem möglich, eine Aufwandspauschale in Höhe von drei Prozent zu erhalten.

Die Beantragung der Förderung ist ab sofort möglich und erfolgt entweder formlos, schriftlich beim:

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Abt. Bildung, Kultur, Sport und Soziales
BiKuSpoSoz 1
14160 Berlin

oder unter: www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/auf-einen-blick/ehrenamt/foerderung/formular.579826.php

Die Anträge müssen den Zweck, den Umfang, den Zeitrahmen und die Gesamtkosten der Maßnahme beinhalten. Zusätzlich ist es wichtig, die beantragte Summe mit Kostenaufstellung und den Bankverbindungsdaten anzugeben. Bis zum 30. November 2019 sollten die geplanten Vorhaben abgeschlossen sein. Zusätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Höhe der Förderung und ausdrücklich ausgeschlossen ist die Übernahme von Personalkosten sowie Drittleistungen.

Nähere Auskünfte können Sie unter der o.g. Anschrift, telefonisch unter (030) 90299-5943 oder per E-Mail erhalten.

Einsendeschluss ist der 30. April 2019

(mfs)

 

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