Symbolbild: Tim Reckmann / pixelio.de

Der Kreisvorsitzende und Ex-Justizsenator Thomas Heilmann und der Bundestagsabgeordnete Karl-Georg Wellmann treten beide bei der Wahl des Direktkandidaten in Steglitz Zehlendorf an. Bei der letzten Abstimmung kam es zu einer Patt-Situation zwischen den beiden. Die nächste Abstimmung ist für den 19. März geplant. Nun empfiehlt jedoch eine Untersuchungskommission dem Landesverband Strafanzeige gegen Karl-Georg Wellmann zu stellen. Er steht im Verdacht, an der Fälschung von parteiinternen Umfragebögen beteiligt gewesen zu sein.

Nach der Wahlniederlage im September 2016 wollte die Berliner CDU die innerparteiliche Demokratie stärken und künftig ihre Mitglieder mehr einbeziehen. Als Konsequenz daraus führte die CDU Steglitz-Zehlendorf als erster großer Kreisverband das Mitgliederprinzip ein. Nach diesem Prinzip sollten künftig die Parteimitglieder über die Besetzung von Parteiämtern sowie über die Nominierung von Direktkandidaten für die Bundestagswahl entscheiden. Eine Mitgliederversammlung stimmte dem Einführen des Mitgliederprinzips mit großer Mehrheit zu. Jetzt steht jedoch fest, dass einige der bei der Befragung abgegebenen Fragebögen offensichtlich gefälscht waren.

Wie der Tagesspiegel berichtet, hatte der Kreisgeschäftsführer Anfang Januar etwa 350 gefälschte Fragebögen entdeckt. Auf allen dieser Bögen wurde gegen das Mitgliederprinzip gestimmt. Außerdem waren die gefälschten Bögen fast alle anonym abgegeben worden, was grundsätzlich zulässig war. Auffällig war aber, dass zuvor eingegangene Bögen namentlich gekennzeichnet und mit deutlicher Mehrheit für das Mitgliederprinzip waren. Der einzige unterzeichnete Bogen unter den gefälschten stammt von einem Mitarbeiter Wellmanns. Auch darauf wurde das Mitgliederprinzip abgelehnt.

Eine von der Berliner CDU beauftragte Untersuchungskommission hat sich mit den gefälschten Umfragebögen befasst. Gestern Abend, 13. März, veröffentlichte der Tagesspiegel den Endbericht der Untersuchung im Wortlaut. Darin empfiehlt die Kommission eine Strafanzeige gegen den Bundestagsabgeordneten Karl-Georg Wellmann und seine weiteren Mitarbeiter „wegen des Verdachts der Mittäterschaft“ zu erstatten.

Während der Untersuchung wurden die Wahlkreisbewerber Thomas Heilmann und Karl-Georg Wellmann sowie deren politische Mitarbeiter „ausführlich angehört“, heißt es in dem Bericht. Nach dem Zwischenbericht der Kommission vom 1. März hätten Wellmann und seine Mitarbeiter jedoch „jegliche Kooperation eingestellt“.

Vorwurf leitet sich aus drei Punkten ab

Laut dem Bericht leitet sich der Vorwurf gegen Wellmann und seine Mitarbeiter im Wesentlichen aus drei Punkten ab. Erstens: Ein Mitarbeiter im Büro Wellmann habe zugegeben, auf einem gefälschten Bogen unterzeichnet zu haben. Zweitens: Wellmann und das gesamte Büro haben sich verdächtig gemacht, weil sie eine einfache eidesstattliche Versicherung „mit den Fälschungen […] nichts zu tun zu haben“ nicht abgegeben haben. Und drittens: Die Mitarbeiter Wellmanns hätten sich geweigert, Unterschriftsproben abzugeben, um einen Vergleich mit den Kommentaren auf den gefälschten Bögen zu ermöglichen.

„Unstreitig“ könnte dagegen festgestellt werden, dass es „keinerlei Hinweise [gibt], dass Herr Heilmann und seine Mitarbeiter an den Fälschungen beteiligt waren. Das gilt für Herrn Wellmann und seine Mitarbeiter aus den aufgeführten Gründen nicht.“ Eine Intrige schließt die Kommission aus.

Am Montag, 13. März sagte Wellmann dem Tagesspiegel gegenüber, er habe heute eine eidesstattliche Versicherung an Frau Grütters, CDU-Landesschefin, geschickt. Darin versichere er, dass er „mit irgendwelchen Fälschungen nichts zu tun“ habe. Laut Tagesspiegel weist Wellmann jegliche Verdächtigungen von sich. Außerdem habe er einen Anwalt eingeschaltet, der eine Strafanzeige wegen vorsätzlicher Verdächtigung prüfen soll.

(eb)