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Der Umbau der früheren Lungenklinik Heckeshorn in Wannsee zu einer Flüchtlingsunterkunft wurde vorerst gestoppt. Grund sind geschützte Fledermäuse, die auf dem Gelände leben. Der Baustopp wurde vom Verwaltungsgericht Berlin durch einen Beschluss vom vergangenen Freitag verhängt.

In Heckeshorn soll eine Gemeinschaftsunterkunft für insgesamt 502 Geflüchtete entstehen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hatte der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) im November 2017 die Baugenehmigungen für die Sanierung zweier ehemaliger Klinikgebäude und zweier ehemaliger Schwesternwohnheime zur Umnutzung als Gemeinschaftsunterkunft erteilt. Naturschutzbehörden wurden in das Baugenehmigungsverfahren nicht eingebunden.

Der Kläger ist der Verein Natura Havel. Die anerkannte Naturschutzvereinigung setzt sich unter anderem für die Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume im Gebiet der Havel in der Region Berlin-Potsdam ein. Ende 2017 hatte der Verein selbst ein Gutachten zu Heckeshorn in Auftrag gegeben. Laut diesem sei das Risiko unter anderem für die dort lebenden Fledermäuse und deren Quartiere sowie für Brutvögel und deren Niststätten durch die geplanten Baumaßnahmen signifikant erhöht.

Der Verein fand außerdem heraus, dass die BIM keinen Antrag auf Zulassung einer naturschutzrechtlichen Ausnahme bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gestellt hatte. Daraufhin wandte er sich an die für die Überwachung naturschutzrechtlicher Vorschriften zuständige Untere Naturschutzbehörde von Steglitz-Zehlendorf und beantragte einen Baustopp, bis diese Zulassung vorliegt.

Die 24. Kammer des Gerichts gab dem Naturschutzverein recht. Sie verpflichtete die Behörde, der BIM die Baumaßnahmen vorläufig zu untersagen.

Die Durchführung der Baumaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt werde mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz führen, begründetet das Gericht seine Entscheidung. Danach sei es verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten, wie Fledermäuse, zu verletzen oder zu töten sowie Fortpflanzungs- und Ruhestätten solcher Tiere aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Mit der Durchführung der geplanten Bauarbeiten werde aber mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen diese Verbote verstoßen, so die Richter weiter.

Vor Aufnahme der Arbeiten müsse der Tierbestand zunächst erfasst und sodann ein Konzept für den ökologischen Ausgleich erstellt werden, heißt es weiter.

Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

(eb)