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Ein ehemaliger Mitarbeiter des Ordnungsamtes Steglitz-Zehlendorf muss den von ihm veruntreuten Geldbetrag sofort zurückzahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Der ehemalige Amtsrat war 2011 wegen Untreue entlassen und vom Landgericht Berlin deswegen in 175 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt worde. Zudem stellte es einen Gesamtschaden in Höhe von 264.085,61 Euro fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf  forderte den unterschlagenen Betrag nebst Zinsen Anfang Mai 2012 ohne Aufschub zurück. Dagegen hatte der Verurteilte einen Eilantrag gestellt. Diesen wies das Verwaltungsgericht nun zurück. Ein Beamter, der vorsätzlich die ihm obliegenden Pflichten verletze, müsse dem Dienstherrn den daraus entstandenen Schaden ersetzen, begründeten die Richter ihre Entscheidung.  Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, dürften die Feststellungen des Landgerichts Berlin als zutreffend zugrunde gelegt werden. Auf die strafrechtliche Unschuldsvermutung könne sich der Antragsteller deshalb nicht berufen, weil dieses Prinzip im Verwaltungsverfahren keine Anwendung finde.

Das Bezirksamt befürchte zu Recht, dass der ehemalige Mitarbeiter etwa noch vorhandenes Vermögen entziehen könne. Er habe zum Zeitpunkt der Verurteilung unter anderem noch ein Wohnmobil und ein Motorrad besessen.

Der Verurteilte kann gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.

Seit 2005 war der Mann im Ordnungsamt unter anderem als Leiter des  allgemeinen Außendienstes tätig, trat in dieser Funktion sogar in einer Doku-Soap eines Privatsenders auf.

(sn)