Hinweise zu Impfeinladungen

Hinweise zu Impfeinladungen

Symbolbild von Angelo Esslinger auf Pixabay

 

Das Gesundheitsamt Steglitz-Zehlendorf nimmt die Meldung aus dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg hinsichtlich gefälschter Impfeinladungen zum Anlass, diesbezüglich einige Hinweise zu geben.

Impfeinladungen und die Durchführung der Impfungen erfolgen generell nicht durch die Gesundheitsämter, sondern ausschließlich durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Die Impfeinladungen beinhalten keine konkreten Termine, sondern einen Impfcode, mit dem die Bürgerinnen und Bürger selbst einen Termin in einem der sechs Berliner Impfzentren vereinbaren können. Weiter Fragen und Antworten zum Thema Impfung finden Sie hier.

Bezirksstadträtin Carolina Böhm:

Liebe Bürgerinnen und Bürger, Sie erhalten die Einladungen zu den Impfterminen ganz persönlich durch die Senatsverwaltung. In der Einladung werden Sie aufgefordert, zwei Termine zu vereinbaren, denn die Impfung muss in zwei Abschnitten erfolgen, um wirksam zu werden. Sie werden aufmerksam gemacht, Ihren Personalausweis nicht zu vergessen und nach Möglichkeit ein Impfbuch mitzubringen. All diese Hinweise sollten Sie dringend beachten. Ich bitte Sie, die Impfeinladungen anzunehmen, sollten Sie unsicher sein, nehmen Sie eines der vielen Beratungsangebote in Anspruch!

 

 

 

(BA Steglitz-Zehlendorf)

 

 

 

 

 

 

 

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