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Eine für den 11. August geplante Demonstration gegen das Verbot von Hunden auf dem Uferweg des Schlachtensees kann dort nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin wie geplant stattfinden.

Seit Wochen demonstrieren die Gegner des Hundeverbots jeden Dienstag mit einem Spaziergang gegen das Hundeverbot an der Krummen Lanke und dem Schlachtensee. Damit will der Verein „Berliner Schnauzen“ auf die nach ihrer Meinung fehlende Rechtsgrundlage des Verbots hinweisen. In den vergangenen Wochen war den Demonstranten die Mitnahme der Hunde untersagt worden, so auch für die Demonstration am 11. August. Der Polizeipräsident in Berlin untersagte dem Verein den Uferweg im Rahmen des Aufzuges zu nutzen.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts räumte nun dem Versammlungsrecht in diesem Fall den Vorrang ein. Die Rechtmäßigkeit des Mitnahmeverbots könne angesichts der Kürze der Zeit und vor dem Hintergrund des noch bestehenden tatsächlichen Aufklärungsbedarfs in der Sache nicht abschließend geprüft werden, heißt es in der Begründung. Daher sei nur eine Abwägung des Versammlungsrechts des Antragstellers mit den öffentlichen Interessen am Verbot möglich, und die fiel zugunsten des Vereins aus. Denn etwaigen Gefahren durch die mitgeführten Hunde könne dadurch begegnet werden, dass diese ständig anzuleinen seien und deren Kot mit Hundekotbeuteln ordnungsgemäß entsorgt werde. Darüber hinausgehende Belästigungen durch Hunde seien unwahrscheinlich und müssten ansonsten wegen der zeitlichen Kürze der möglichen Beeinträchtigung hingenommen werden.

„Die Frage, ob bei der Benutzung des Uferweges am Schlachtensee durch die Demonstranten in Begleitung von Hunden die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet ist und dies das Demonstrationsverbot am Seeufer rechtfertigt, konnte vor Gericht wohl nicht hinreichend beantwortet werden“, kommentiert Andrée Mera López, Sprecher der Bürgerinitiative Berliner Schnauzen, das Urteil. „Eine angebliche Beeinträchtigung der Rechte Dritter und der Allgemeinheit ist laut Gericht nicht erkennbar. Also waren doch sämtliche ‚Argumente‘ nur vorgeschoben“, meint Ingo Keller von den Berliner Schnauzen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

(sn)