Das Vereinshaus des Potsdamer Yacht Clubs (links) und das alte Gebäude aus den 70ern waren etwa gleichhoch. Archiv-Foto: Gogol

Kein mehrgeschossiges Wohnhaus am Großen Wannsee – der Investor Abris Lelbach darf seine Baupläne nicht in die Tat umsetzen. Das hat am Donnerstag, 9. August, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Damit endet ein rund sieben Jahre währender Rechtsstreit zwischen der Lelbach GmbH, dem Potsdamer Yacht Club und dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf.

Nach den Plänen des Investors sollte an der Königstraße 3b – 4 ein siebenstöckiges Haus mit einer Höhe von 27,30 Metern entstehen. Zuletzt befand sich dort ein viergeschossiges Gebäude aus den 70ern, das mittlerweile abgerissen wurde. Auf dem circa 6.500 Quadratmeter großen Grundstück wollte Abris Lelbach ein Wohnhaus mit Gewerbeanteil und einer Tiefgarage bauen. Der Potsdamer Yacht Club als Grundstücksnachbar wehrte sich gegen die Pläne.

Der Rechtsstreit begann damit, dass das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf im August 2011 einen positiven Bauvorbescheid für das siebenstöckige Haus des Investors erlassen hatte, obwohl ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1958 auf dem Ufergrundstück nur zwei Vollgeschosse erlaubt. Gegen den Bauvorbescheid legte der Yacht Club zunächst Widerspruch und reichte später auch eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Als Beklagter galt bei dem Verfahren das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf. Nach einem Ortstermin im August 2013 gab das Gericht dem Yacht Club recht. Lelbach, der bei dem Verfahren als Beigeladener fungierte, legte gegen das Urteil jedoch Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) ein.

Vier Jahre später, im Juni 2017, wies das OVG die Berufung Lelbachs zurück und bestätigten das Urteil des Verwaltungsgerichts. Die Richter entschieden, dass der Bebauungsplan von 1958 weiter gültig und der Bauvorbescheid des Bezirksamts somit rechtswidrig sei. Über eine solch weitreichende Änderung des Bebauungsplans könne nur der Plangeber, in diesem Fall das Land Berlin, entscheiden, nicht aber eine Bauaufsichtsbehörde, in diesem Fall das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, begründeten damals die Richter ihre Entscheidung.

Auch mit diesem Urteil war der Investor Lelbach nicht einverstanden und legte eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein.

Am gestrigen Donnerstag befassten sich nun fünf Richter des Vierten Senats des Bundesverwaltungsgerichts mit dem Bauvorhaben und fällten ein endgültiges Urteil (Az.: 4 C 7.17). Demnach darf eine kommunale Behörde keine Bauprojekte gegen einen geltenden Bebauungsplan genehmigen. Damit besiegelte das Gericht das Aus für die Baupläne des Investors für ein mehrgeschossiges Wohnhaus am Großen Wannsee.

Das höchstrichterliche Urteil erging in letzter Instanz, es ist deshalb endgültig und rechtskräftig.

(eb)