Das Bezirksamt hat der Spielhalle den Betrieb untersagt. Nun gibt es einen Vor-Ort-Termin mit dem Gericht. Foto: Grützner

Hinsichtlich des Rechtsstreits um die Spielhalle am Hindenburgdamm 87 musste der Bezirk Steglitz-Zehlendorf eine erste Schlappe hinnehmen, teilte Bezirksstadtrat Norbert Schmidt (CDU) am Mittwoch dem Stadtplanungsausschuss mit. Das Bezirksamt hatte dem Betreiber der Spielhalle den Betrieb untersagt, ein Antrag bei Gericht sei aber nicht erfolgreich gewesen, so Schmidt. Nun gebe es am 18. April einen Vor-Ort-Termin mit dem Gericht. Schmidt zeigte sich zuversichtlich, dann mehr Erfolg zu haben.

Der Bezirk beruft sich auf das Berliner Spielhallen-Gesetz, das besagt, dass es einen Mindestabstand zwischen zwei Spielhallen von  500 Metern geben muss. Am Hindenburgdamm ist ein weiteres Casino nur 200 Meter entfernt.

Auch bei einer zweiten Spielhalle gibt es eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Bezirk. Eine Videothek an der Osdorfer Straße soll in ein Casino umgewandelt werden, was das Bezirksamt untersagte. Dagegen setzt sich der Betreiber nun zur Wehr.

 (go)