Kranoldkiez-Lichterfelde e.V.: Vorstand schließt Mitglieder willkürlich aus und verhindert Wahlen

Kranoldkiez-Lichterfelde e.V.: Vorstand schließt Mitglieder willkürlich aus und verhindert Wahlen

Kranoldplatz, Foto von Stephan Voß

 

Zahlreiche Gründungsmitglieder verlassen die Bürgerinitiative Kranoldkiez – Lichterfelde e.V.

1.

Im Mai 2021 trat der Vorsitzende des Kranoldkiez – Lichterfelde e.V. von seinem Amt zurück. Im Jahr 2021 fand keine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Nachwahl des Vorsitzenden statt. Im Newsletter 4/21 vor dem Rücktritt des damaligen Vereinsvorsitzenden hieß es zur Frage der Mitgliederversammlung noch: „Eine ordentliche Mitgliederversammlung sollte aber hoffentlich im Spätsommer möglich sein.“ Bis heute wurde kein/e neuer Vorsitzende/r gewählt. Die nächste Mitgliederversammlung ist erst für Anfang 2023 geplant.

In der Satzung des Vereins heißt es im § 6 Der Vorstand: „Scheidet ein Vorstandsmitglied während seiner Amtszeit aus dem Vorstand aus, so hat der Vorstand innerhalb angemessener Frist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, die für die restliche Amtsdauer ein Ersatzmitglied wählt.“

Im Jahr 2021 fand auch keine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

In der Satzung des Vereins heißt es im § 7 Die Mitgliederversammlung: „Jedes Jahr ist eine ordentliche Mitgliederversammlung abzuhalten.“

Sowohl eine außerordentliche als auch eine ordentliche Mitgliederversammlung hätten bereits im Jahr 2021 und auch im Jahr 2022 vor dem 30. Juni (s.u.) stattfinden können. Unabhängig von der Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt solchen Versammlungen in Präsenz die jeweils gültige Fassung der SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Wege gestanden hätte oder nicht, hätten solche Versammlungen und auch Beschlussfassungen gemäß des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie – „COVMG“ virtuell stattfinden können, bzw. hätten ohne Anwesenheitserfordernis Entscheidungen getroffen werden können, was guten demokratischen Gepflogenheiten entsprochen hätte.

Am 30. Juni 2022 schließlich hat eine Mitgliederversammlung stattgefunden, auf der es jedoch nicht dazu kam, dass ein neuer Vorstand gewählt wurde.

Eine für den 28. September 2022 geplante Mitgliederversammlung, zu der bereits eingeladen war, wurde kurzfristig abgesagt. Somit ist auch nach inzwischen 16 Monaten immer noch kein neuer Vereinsvorsitzender und auch kein neuer Vorstand gewählt.

Dafür, dass die für Ende September geplante Versammlung abgesagt wurde, gibt es keinerlei Gründe, die in irgendeinem Zusammenhang mit Schutzmaßnahmen vor oder mit gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit Covid stehen könnten. Allerdings war für diese Versammlung eine Gegenkandidatur zum aktuellen Vorstand angekündigt.

Bis zur nächsten Versammlung, die für Anfang 2023 angekündigt wurde, bleibt der auf zwei Personen reduzierte Vorstand weiter im Amt, obwohl dessen reguläre Amtszeit bereits im Februar 2022 nach zwei Jahren endete.

Der Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30.06.22, dass spätestens bis zum 31.10.22 eine MV mit Neuwahlen eines Vorstands durchgeführt werden muss, wurde somit vom Vorstand ignoriert und nicht umgesetzt.

In der Satzung des Vereins heißt es im § 6 Der Vorstand: „Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, einem Schatzmeister und mindestens einem weiteren Stellvertreter und wird von der Mitgliederversammlung für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt.“

2.

Nach der Mitgliederversammlung im Juni 2022 hat der Vereinsvorstand am 26.07.22 zwei Mitglieder ohne jede plausible und nachvollziehbare Begründung willkürlich aus dem Verein ausgeschlossen. Den Betroffenen hat der Vorstand vor seinem entsprechenden Beschluss keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

In der Satzung des Vereins heißt es zum Ausschluss von Mitgliedern im § 4 Erwerb und Ende der Mitgliedschaft:
„…Die Mitgliedschaft endet…
3. durch den Ausschluss aus dem Verein. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch den Vorstand ausgesprochen werden.
a) wegen grober Verstöße gegen die Zwecke des Vereins…
Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden…“

3.

Abseits der vorgenannten Punkte gab es unter anderem Kritik am derzeitigen Vorstand des Vereins Kranoldkiez – Lichterfelde e.V. mit Blick auf die Transparenz seines Handelns, die Kommunikation mit den Vereinsmitgliedern, die Förderung der Kommunikation unter den Vereinsmitgliedern, die vereinsinterne Abstimmung von Aktionen, sein Finanzgebaren sowie mit Blick auf die Förderung offener Diskurse innerhalb des Vereins.

4.

Am 30. September 2022 haben 12 Vereinsmitglieder ihren Austritt aus dem Verein Kranoldkiez – Lichterfelde e.V. gegenüber dem Vereinsvorstand gemeinsam begründet. 9 von ihnen waren Gründungsmitglieder des Vereins. Von den ehemals 16 Gründungsmitgliedern des Vereins sind damit höchstens noch 4 Mitglied im Verein Kranoldkiez – Lichterfelde e.V. Das entspricht einem Viertel der ehemaligen Vereinsgründer*innen.

 

Arnim Gießmann (Gründungsmitglied),
Pia Imhof-Speckmann (Gründungsmitglied),

Sabine Moser (Gründungsmitglied),
Katrin Rinne,

Jan Trommershausen (Gründungsmitglied),
Stephan Voß (Gründungsmitglied)

 

 

 

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