Neue Zugangsregelungen für den 10. Zehlendorfer Weihnachtsmarkt

Neue Zugangsregelungen für den 10. Zehlendorfer Weihnachtsmarkt

Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay

 

Auf Grund der aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie und der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werden sich ab dem 8. Dezember 2021 die Zugangsregelungen des Zehlendorfer Weihnachtsmarktes ändern.

Der Zehlendorfer Weihnachtsmarkt hat dann unter den Vorkehrungen der 2G-Regel geöffnet. Das bedeutet, dass Sie vollständig geimpft oder genesen sein müssen, um das Weihnachtsmarktgelände betreten zu dürfen.

Das Impfzertifikat gilt nur mit QR-Code. Dieser kann digital oder ausgedruckt sein. Sowohl das Impfzertifikat, als auch die Genesenenbescheinigung gelten nur in Verbindung eines Lichtbildausweises.

Ausgenommen von der 2G-Regel sind Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren (mit Schulausweis, ÖPNV-Schulfahrausweis oder Bescheinigungen der Schule/nicht innerhalb der Schulferien) und Kinder unter 6 Jahren (auch ohne Testergebnis /ggf. Altersnachweis erforderlich).

Folgende Personen erhalten Einlass nur mit negativen Schnelltestergebnis der letzte 24 Stunden (keine Selbsttests):

  • sonstige Personen zwischen 6 und 18 Jahre (ggf. Altersnachweis erforderlich)
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit ärztlichem Attest)
  • schwangere Personen (mit Mutterpass), sowie stillende Personen (mit ärztlichem Attest)

Es gelten auch weiterhin die Maskenpflicht und Abstandsregelung.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.steglitz-zehlendorf.de
Oder auf Facebook @zehlendorferweihnachtsmarkt

 

 

 

 

(BA Steglitz-Zehlendorf)

 

 

 

 

 

 

 

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