Eine Leserin machte ein Bild vom ungesäumten Schulweg der Mühlenau-Grundschule und zeigte sich wütend ob des Zustandes. Foto: privat

Eine Leserin machte ein Bild vom ungesäumten Schulweg der Mühlenau-Grundschule und zeigte sich wütend ob des Zustandes. Foto: privat

„Entsetzt und wütend“ sei sie gewesen, als sie am Montag den Schulweg der Mühlenau-Grundschule sah, teilt uns eine Leserin der StadtrandNachrichten mit. Auch Bilder schickt sie mit, die deutlich zeigen, was sie so aufregt: Der Weg ist voller Eis und kaum passierbar. Davon betroffen ist auch der Karl-Schmidt-Rottluff-Weg, der durch eine geschützte Grünanlage führt und damit in der Verantwortung des Bezirkes steht.

Öffentliche Grünanlagen unterlägen im Prinzip zwar keiner winterlichen Reinigungspflicht, doch aufgrund seiner „Funktion als Schulweg ist der Weg aber in der Liste der Wege enthalten, die der Fachbereich Grünflächen durch ein Reinigungsunternehmen im Winter bei  Glätte reinigen und streuen lässt“, lässt Bezirksstadträtin Christa Markl-Vieto auf SN-Nachfrage mitteilen. In diesem Jahr habe man eine neue Reinigungsfirma beauftragt, die „möglicherweise noch Schwierigkeiten (hat), die Bedeutung der einzelnen Wege und Reinigungsflächen zu erkennen“.  Man wolle nun schnell und unbürokratisch Abhilfe schaffen, stellt sie in Aussicht.

Bei ähnlichen „Pannen“ können sich Bürger direkt an das Straßen- und Grünflächenamt, Telefon: (030) 90 299 54 19, wenden.

Der Winterdienst ist in Berlin durch das Straßenreinigungsgesetz geregelt, das sieht unter anderem vor, dass Gehwege von den Grundstückseigentümern geräumt und gestreut werden müssen. Für Bushaltestellen, in Fußgängerzonen und auf bestimmten öffentlichen Plätzen ist die Berliner Stadtreinigung (BSR) für den Winterdienst zuständig,

(go)