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Pausenhofgeräusche von Grundschulkindern sind kein Lärm und müssen deshalb von Nachbarn hingenommen werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Nachbarn einer privaten Grundschule in Zehlendorf hatten gegen deren Aufstockung der Schülerzahlen von 100 auf 127 geklagt, weil sie eine nicht mehr veträgliche Lärmelästigung befürchteten. Sie verlangten eine Lärmschutzmauer sowie schallisolierte Fenster für die Musik- und Gymnastikräume.

Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Klage ab. Der Betrieb einer privaten Grundschule mit maximal 127 Schülern in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr sei mit dem Gebietscharakter eines allgemeinen Wohngebietes nicht unverträglich. Die Schülerzahl halte sich im Bereich des Ortsüblichen, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Entscheidung. Die Geräusche von auf dem Pausenhof spielenden Grundschulkindern müssten hingenommen werde. Zudem sei der Schul- und Pausenbetrieb zeitlich begrenzt, so dass es erhebliche Zeiträume gebe, in denen von dem Schulgelände gar keine Geräusche ausgingen.

(sn)