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Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf sucht Interessenten für die ehrenamtliche Tätigkeit einer Schiedsperson in den Schiedsbezirken Lankwitz und Dahlem.

Jeder kann in eine Situation geraten, in der ein Rechtsstreit für ihn unausweichlich erscheint. Nicht immer ist es dabei sofort erforderlich, vor ein ordentliches Gericht zu gehen. Es gibt in jedem Berliner Bezirk ehrenamtlich tätige Personen, die zu Schiedspersonen in Nachbarschaftsstreitigkeiten gewählt sind: Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner.

Nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz wählt die Bezirksverordnetenversammlung die Schiedsperson für fünf Jahre. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre.

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Amt geeignet sein. Sie sollte das 30. Lebensjahr vollendet haben, nicht älter als 70 Jahre sein und im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnen. Für die Wahrnehmung des Amtes werden die erforderlichen Auslagen erstattet.

Die Tätigkeit einer Schiedsperson kann nicht ausüben, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Ferner sollen Personen, die durch eine gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind, dieses Amt nicht ausüben.

Nähere Informationen gibt unter den Telefonnummern 030 90 299 21 99 und -21 91 sowie auf der Internetseite des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf.

Aussagekräftige Bewerbungen mit Lebenslauf sind bis zum 31.07.2017 an das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Bezirkswahlamt, Wahl 9, Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin zu richten.

(sn)