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Die Gebiete um den Schlachtensee und die Krumme Lanke gehören zu den beliebtesten Ausflugszielen der Stadt. Da viele Berliner gern die Osterfeiertage für einen Spaziergang an den Seen nutzen, informiert das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf nun über einige Nutzungsregelungen, die zum konfliktfreien Miteinander aller Erholungsuchenden beitragen sollen.

Vor allem Hundehalter, die ihre Vierbeiner mit an die Seen nehmen, haben einiges zu beachten. So ist das Mitführen von Hunden auf den Uferwegen und am Ufer an einer maximal zwei Meter langen Leine erlaubt. Diese Leinenpflicht gilt ebenso im Bereich der Grünanlagen und an den Waldhängen nördlich der Seen.

An öffentlichen Badestellen, auf Kinderspielplätzen und gekennzeichneten Liegewiesen herrscht absolutes Hundeverbot. Außerdem sind einige Uferbereiche aus Gründen des Biotop- und Uferschutzes eingezäunt und dürfen nicht betreten werden.

Frei laufen dürfen die Vierbeiner im großen Hundeauslaufgebiet, welches nördlich der Seen am oberen Hangweg beginnt und sich jeweils bis zur Bahntrasse an der Avus erstreckt. Die Grenzen des Hundeauslaufgebietes sind mit grünen Holzpollern markiert. Innerhalb der Grenzen dürfen Hunde das ganze Jahr über unangeleint ausgeführt werden. Vorausgesetzt sie tragen ein Halsband mit Namen und Anschrift des Hundehalters, und sind gechipt und haftpflichtversichert.

Neben den Regeln zum Mitführen von Hunden informiert das Bezirksamt außerdem über einige durchgeführte Maßnahmen, welche zur „Verbesserung der Erholungsqualität“ an den Seen beitragen sollen. So haben beispielsweise die Berliner Forsten gemeinsam mit den Berliner Wasserbetrieben in den vergangenen Monaten umfassende Sanierungsmaßnahmen zur Sicherung stark erodierter Uferzonen vorgenommen. Außerdem soll es ein „ergänzendes Toilettenangebot“ am Schlachtensee geben. In den kommenden Wochen sollen zudem eine „Verbesserung der Müllsituation“ und die Wiederinbetriebnahme des Trinkbrunnens an der Fischerhüttenstraße die Attraktivität des beliebten Erholungsgebietes weiter erhöhen.

(sn)