Übergang in die Oberschule: Termine 2020/21

Übergang in die Oberschule: Termine 2020/21

Bild von Alexandra_Koch auf Pixabay

Für die Kinder der 6. Klassen steht 2021 der Wechsel in die Oberschule an. Elternausschüsse der Bezirke bieten online Informationsveranstaltungen. Hier gibt es die wichtigsten Termine im Überblick.

Gymnasium oder Integrierte Sekundarschule? Nach welchen Kriterien nehmen die einzelnen Schulen ihre Schüler auf? Welche Profile werden angeboten? Der Informationsbedarf bei Kindern und Eltern ist jedes Jahr hoch – da werden die zentralen Informationsveranstaltungen, die von einzelnen Bezirken angeboten werden und jetzt ausfallen müssen, besonders vermisst.

Als Ersatz bieten die Bezirkselternausschüsse und die Qualitätsbeauftragte der Senatorin, Ruby Mattig-Krone, zu verschiedenen Terminen jeweils einen Online-Vortrag an.

Marzahn-Hellersdorf

Hier erklärt Elternfortbildner und LEA-Vorsitzender Norman Heise alles rund um den Weg an Sekundarschule und Gymnasium. Zu Gast sind Mitarbeiter des Schulamtes und der Schulaufsicht. Konferenz per GoToMeeting.

Donnerstag, 12.11.2020
18:30 – 20:30 Uhr (bei vielen Fragen ggf. länger)

Alle Infos und Anmeldung:
beas-mh.de/infoabend

Steglitz-Zehlendorf

Im Südwesten steht die langjährige Elternvertreterin Ulrike Kipf mit Ruby Mattig-Krone Interessierten per Videokonferenz (Gotomeeting) für Fragen zur Verfügung. Interessierte können sich unter der E-Mail-Adresse elternfortbildner-sz[at]gmx.de anmelden und erhalten dann die erforderlichen Zugangsdaten.

Die Termine:

23.11.2020 (bereits ausgebucht)
03.12.2020
06.01.2021
12.01.2021

jeweils 19.00 – 21.00 Uhr

Mitte

Details folgen über berlin-familie.de

 

Tempelhof-Schöneberg

Details folgen über berlin-familile.de

 

Die Guideline zum Anmeldeverfahren

Ab 8.12.2020 finden sich die für das Schuljahr 2021/2022 geltenden Aufnahmekriterien jeder Schule im Online-Schulverzeichnis:
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/berliner-schulen/schulverzeichnis/

Bis 18.12.2021 informieren die Gemeinschaftsschulen alle Eltern der Jahrgangsstufe 6 über das Anmeldeverfahren für die Kinder, die an eine andere Schule der Jahrgangsstufe 7 wechseln möchten.

Bis 28.01.2021 haben die Grundschulen und bei Wechselwunsch auch die Gemeinschaftsschulen die Beratungsgespräche mit den Eltern zum Übergang durchgeführt.

Am 29.01.2021 werden die Halbjahreszeugnisse der Jahrgangsstufe 6 zusammen mit der Förderprognose, dem Anmeldebogen und einem Elternbrief ausgehändigt. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten zusätzlich ein Begleitblatt, in dem prognostisch anzugeben ist, wie das Kind die gewünschte Schule erreichen soll.

Vom  16.02.2021 bis 24.02.2021  ist der Anmeldezeitraum. Die Anmeldung ist nur mit dem ausgehändigten Anmeldebogen möglich. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf muss zusätzlich das Begleitblatt zum Anmeldebogen und eine Kopie des Feststellungsbescheids zum sonderpädagogischen Förderbedarf abgegeben werden.

Bei einer Anmeldung am Gymnasium trotz einer Empfehlung für die Integrierte Sekundarschule und einer Durchschnittsnote, die nicht besser als 3,0 ist, müssen die Eltern ein zusätzliches Beratungsgespräch an einem Gymnasium wahrnehmen. Dafür vereinbaren sie bis zum 21. Februar 2020 einen Termin mit dem Gymnasium, welches in der Rangfolge (Erst-, Zweit- oder Drittwunsch) zuerst gewünscht wird.

Am 28.05.2021 werden berlinweit die Bescheide versendet.

Das Auswahlverfahren

Überschreitet die Zahl der Anmeldungen für eine als Erstwunsch benannte Schule deren Aufnahmekapazität, wird unter Berücksichtigung der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf, ein Aufnahmeverfahren durchgeführt.
Die Gesamtauswahl muss in Kontingenten mit folgender prozentualen Verteilung der verfügbaren Plätze vorgenommen werden: 10 Prozent Härtefälle (Härtefallkontingent), mindestens 60 Prozent nach durch die Schule festgelegte Kriterien (Kriterienkontingent) und 30 Prozent durch Losentscheid (Loskontingent).

Im Rahmen des Kontingents der Kriterienauswahl (60%) findet bei Übernachfrage die Auswahl nach den Kriterien statt, die von der Schulkonferenz festgelegt wurden. Legt eine Schule keine Aufnahmekriterien fest, so werden die nach Aufnahmekriterien zu vergebenden verfügbaren Plätze nach der Durchschnittsnote der Förderprognose vergeben.

Plätze, die im Rahmen der 10%-Quote zur Verfügung stehen und nicht in Anspruch genommen werden, werden an Geschwisterkinder vergeben, die nicht bereits im Rahmen des kriterienorientierten Auswahlverfahrens oder als Härtefälle aufgenommen wurden. Bleiben danach im Härtefallkontingent noch Plätze übrig, sind diese den nach Aufnahmekriterien zu vergebenden Plätzen zuzurechnen.

Für Gemeinschaftsschulen gelten besondere Aufnahmekriterien. Sofern sie nicht im Online-Schulverzeichnis hinterlegt sind, können sie direkt bei der Schule erfragt werden.

Informationen zum Auswahlverfahren:

www.berlin.de/uebergang-weiterfuehrende-schule

 

 

Daniela von Treuenfels
berlin-familie.de

 

 

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