Verbot der Reichsbürger-Vereinigung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“

Verbot der Reichsbürger-Vereinigung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“

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Die Reichsbürger-Gruppe “Geeinte deutsche Völker und Stämme” und ihre Teilorganisation “Osnabrücker Landmark” wurden am 19.03.2020 vom Bundesinnenministerium verboten.

Der Hauptsitz der Vereinigung lag in Berlin, von wo aus die bundesweite Bewegung mit circa 120 Personen gesteuert wurde. Bei den gestrigen Razzien in zehn Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen) wurden unter anderem drei Objekte in Berlin zur Auffindung von Beweismitteln für die verbotenen Aktivitäten der Gruppe sowie zur Sicherstellung von Vereinsvermögen durchsucht.

Die Vereinigung versucht mit ihren Aktivitäten, die Legitimität der staatlichen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland zu leugnen und diese schließlich abzuschaffen, um sie durch ein eigenes System “aktiver Gemeinden” zu ersetzen. Der Schwerpunkt ihrer Aktionen lag in den vergangenen Jahren in Berlin.

Unter anderem verlangten drei Mitglieder dieser Reichsbürger-Gruppe am 19. Oktober 2017 von Bezirksbürgermeisterin Cerstin Richter-Kotowski die Räumung und Schlüsselübergabe des Rathauses Zehlendorf, was durch die Berliner Polizei ein Ende fand.

Cerstin Richter-Kotowski, Bezirksbürgermeisterin von Steglitz-Zehlendorf, erklärt:

„Das Verbot dieser Vereinigung ist ein deutliches Zeichen gegen das gefährliche Treiben von Verfassungsfeinden in unserem Land. Diese Menschen sind keine harmlosen Mitglieder einer Gruppe Andersdenkender, sondern eine ernsthafte Bedrohung unserer Demokratie. Ich bin froh, dass die Durchsetzung des Verbots dieser Vereinigung nun vollzogen wurde.“

(BA Steglitz-Zehlendorf)

 

 

 

 

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