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Eine Flugroute des BER darf in Zukunft über den Wannsee führen, das entschied am Donnerstag, 28. September, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Damit wies das Gericht die Klagen der Gemeinden Stahnsdorf, Kleinmachnow und Teltow sowie Anwohnern des Wannsees ab. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

Die sogenannte „Wannseeroute“ soll Flugzeuge über den Wannsee, Zehlendorf, Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow führen. Dabei überfliegen die Maschinen auch den Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums. Der Forschungsreaktor erzeugt Neutronen für die Forschung und ist nicht mit einem Atomkraftwerk zu vergleichen. Der Reaktor soll Ende 2019 abgeschaltet werden. Dass der neue Flughafen bis dahin eröffnet wird, gilt inzwischen als unwahrscheinlich.

Das Gericht entschied nun, das von Klägern befürchtete Risiko eines Flugzeugabsturzes und der dadurch ausgelösten Freisetzung ionisierender Strahlung liege im Bereich des sogenannten Restrisikos, das als „Lebensrisiko“ von jedem zu tragen sei. Zu diesem Ergebnis kam ein Gutachten des TÜV Süd. Auch das Risiko gezielter Angriffe auf den Reaktor würde die Strecke nicht begünstigen. „Die dagegen von den Klägern vorgebrachten Einwände konnten die Ergebnisse des Gutachtens nicht erschüttern“, teilte das Gericht mit.

Neben mit dem Risiko von Flugzeugunfällen im Bereich des Forschungsreaktors hatten die Kläger auch mit übermäßiger Lärmbelästigung argumentiert. Auch hier entschied das Gericht, dass die Strecke nicht zu beanstanden sei. Es gäbe zudem keine alternativen Routen, die hinsichtlich der Lärmverteilung „eindeutig vorzugswürdig“ wären.

Anfang 2012 hatte das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die Route festgelegt. Daraufhin gab es Klagen von den Brandenburger Gemeinden Stahnsdorf und Kleinmachnow, der Stadt Teltow sowie von Anwohnern des Wannsees. Im Januar 2013 untersagte das OVG die sogenannte „Wannseeroute“, mit der Begründung, dass das Absturz- und Anschlagsrisiko über dem Forschungsreaktor nicht ermittelt worden sei. Noch ein Jahr später hob das Bundesverwaltungsgericht das Urteil wieder auf und forderte Nachprüfungen. Am Mittwoch und Donnerstag hatte das Gericht erneut über die Sachen verhandelt.

(sn)