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Die „Wannseeroute“ ist rechtswidrig, das entschied am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Damit gab das Gericht einer Klage der Gemeinden Stahnsdorf, Kleinmachnow und Teltow sowie Anwohnern des Wannsees statt.

Die Route führe zu dicht am Helmholtz-Zentrum und dem dortigen Forschungsreaktor vorbei, hieß es in der Begründung des Gerichts. Die Richter sprachen von Defiziten bei der Ermittlung der Route. „Das Risiko eines Flugunfalls und eines terroristischen Anschlags auf den Luftverkehr und der dadurch ausgelösten Freisetzung ionisierender Strahlung des Forschungsreaktors wurde nicht hinreichend in den Blick genommen.“ Die vorliegende Riskiobetrachtet sei veraltet, heißt es weiter. Weitere Argumente gegen die Flugroute bedurfte es da nicht mehr. Der Einwand der Deutschen Umwelthilfe, die Flugroutenfestsetzung sei wegen einer unterlassenen Umweltverträglichkeitsprüfung rechtswidrig, wurde abgetrennt und bedarf weiterer Ermittlungen, so das Gericht.

(sn)