Foto: Arno Bachert / pixelio.de

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Eine Zivilstreife der Autobahnpolizei bemerkte in der vergangenen Nacht auf der BAB 115 in Höhe der Anschlussstelle Hüttenweg einen Mini-Fahrer, der mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Nord unterwegs war.

Gegen 23.10 Uhr wurde das Fahrzeug mit 161 Km/h angemessen, in einem Bereich der AVUS, in dem 100 Km/h erlaubt sind. Bei der Kontrolle des 59-jährigen Fahrers am Rasthof AVUS stellten die Beamten Alkoholgeruch aus dem Fahrzeuginnenraum fest. Eine Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 1,4 Promille. Der Führerschein des 59-Jährigen wurde beschlagnahmt und er musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Allein für den Geschwindigkeitsverstoß muss er nun mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 660 Euro, mit zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot rechnen.

(pol)