Ein großes Schutzgebiet mit ein wenig Randbebauung, das empfiehlt das Gutachten zu Parks Range. Karte: Fugmann & Janotta

84 des 111 Quadratmeter großen Areals Parks Range sollte als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden, das empfiehlt die Naturschutz- und Landschaftsentwicklungsstudie des Büros Fugmann & Janotta. Nur ein Rest am Rande des Gelände sei für Baumaßnahmen geeignet. „Die Auswertung aller verfügbaren Daten belegen die äußerst hohe Schutzwürdigkeit des Gebietes“, schreiben die Gutachter, die im Auftrag des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf das Areal untersuchten.

Auf dem ehemaligen Militärübungsgelände in Lichterfelde sei „eine für den Naturschutz äußerst wertvolle halboffene Weidelandschaft“ entstanden, auf dem zahlreiche seltene, teilweise vom Aussterben bedrohten Tiere und Pflanzen eine Heimat gefunden haben.

Es gebe eine ungewöhnlichen Vielfalt und Reichhaltigkeit an Flora und Fauna. „Es wurden mehr als 861 Arten aus 16 verschiedenen Organismengruppen nachgewiesen. Mehr als 100 dieser Arten werden in den Roten Listen der Länder Berlin und Brandenburg als gefährdete Arten geführt, ca. 50 Arten gelten bundesweit als gefährdet“, stellt das Gutachten fest. Darunter vom Aussterben bedrohte Pflanzen wie Rauer Hahnenfuß, Kleiner Eberwurz und Mäuseschwänzchen. Zwei der auf Parks Range gefundenen Pflanzen galten nach der Roten Liste Berlins bereits als verschollen – das Schlangenäuglein und das Deutsche Filzkraut.

Ähnlich sieht es es bei den Tieren aus. Unter den mehr als 50 Vogelarten die dort dauerhaft oder vorübergehend zu finden sind, seien gefährdete Arten wie Heidelerche, Wendehals, Pirol und Braunkehlchen. Aber auch der bundesweit als gefährdet geltende Feldhase sowie verschiedene Fledermausarten, Zauneidechsen, Erd- und Wechselkröten, Heuschrecken, Grillen und Schmetterlinge sind auf Parks Range beheimatet.

Neben der hohen Artenvielfalt von Flora und Fauna, die das Areal aufweise, habe es eine große Bedeutung für den Klimaschutz, sei Kaltluftentstehungsgebiet und weise eine hohe Grundwasserneubildungsrate auf, so die Landschaftsarchitekten in ihrem Gutachten Zudem sei „eine vielfältig strukturierte Kulturlandschaft entstanden, die sowohl in Berlin als auch im angrenzenden Land Brandenburg im weiten Umfeld einzigartig ist“ – und schützenswert. Deshalb kommt die Untersuchung zu dem Urteil: „Der Schutz der Landschaft ist unbedingt erforderlich, da andere Nutzungsabsichten die Qualitäten des Gebietes erheblich gefährden“, und empfiehlt die Einrichtung eines Landschaftsschutzgebietes.

Dies betreffe vor allem das Innere des Gebietes. Am Rande allerdings gebe es Flächen, die für den Naturschutz weniger wichtig seien. So werden zwei Teilbereiche für die Erholung vorgesehen. Eine bauliche Nutzung sei lediglich an der Réamurstraße und am Landweg zu empfehlen. „Hier ist eine kompakte, auch höhergeschossige Bebauung denkbar, die sich stufenweise nach Süden abflacht. Die bedingt bebaubaren Randbereiche haben den Vorteil, dass sie auf westlicher Seite eine gute Anbindungslage an die S-Bahn bieten bzw. auf östlicher Seite durch ihre Lage an der Osdorfer Straße bereits gut erschlossen sind“, schreiben Fugmann & Janotta in ihrem Gutachten. Als Puffer hin zum Schutzgebiet können sie sich Gärten vorstellen.

Die Untersuchung, die komplett hier abrufbar ist, wird Grundlage für die Entscheidung der Bezirksverordneten und des Bezirksamtes sein, wie mit Parks Range umzugehen sei. Das Gutachten sei auch der Groth-Gruppe zugegangen, die dort Wohnbebauung plant.

(go)