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Am 13. Juli 2015 wurde ein 87-Jähriger auf einem Supermarkt-Parkplatz in Zehlendorf umgefahren. Acht Tage später verstarb der Mann an den Folgen seiner schweren Verletzungen. Knapp zwei Jahre nach dem Unfall stand nun die 69-jährige Autofahrerin vor einem Amtsgericht. Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung. Am Ende des Prozesses wurde die Frau wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt.

Obwohl nicht abschließend geklärt werden konnte, wie es zu dem Sturz des Seniors kam, ist die Anklage von einem Verschulden der Autofahrerin ausgegangen. Bei dem Unfall habe die Angeklagte das linke Bein des Mannes überrollt, als er am Boden lag, bei einer sorgfältigen Fahrweise hätte sie den Mann aber sehen müssen, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Montag das Urteil. Damit habe die Angeklagte ihre Sorgfaltspflicht verletzt, auch wenn nicht auszuschließen sei, dass der Mann ohne einen Zusammenstoß mit dem Auto zu Fall kam.

Bei dem Sturz war der 87-Jährige mit dem Hinterkopf auf den Boden geschlagen. Acht Tage nach dem Unfall starb der Mann an den Folgen der schweren Kopfverletzungen.

(sn)