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Frank Kuehn, der Begründer von „Hunde am Schlachtensee“, hat über seinen Anwalt beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen das Mitführverbot von Hunden am Schlachtensee und Krumme Lanke eingereicht.

Er sei sich zwar des Risikos bewusst, dass das Eilbedürfnis vom Gericht abgelehnt und so der Eindruck einer „optischen Niederlage“, entstehen kann, teilt Kuehn mit. „In einem Eilantrag beschäftigt sich das Gericht ja aus Zeitgründen gerade nicht mit den für unseren Erfolg auch wichtigen juristischen Feinheiten und nimmt keine gesamthafte Prüfung vor, weil diese einem Hauptsacheverfahren vorbehalten sind“, so Kuehn. Doch eine formale Klage dauere erheblich länger.

Würde dem Antrag stattgegeben, würde das Mitführverbot bis zum Urteil im Hauptsacheverfahren aufgehoben.

Mit dem Eilantrag will der Kläger erreichen, dass bis zur juristischen Klärung über das Hundeverbot das Mitführverbot an den Ufern der beiden Seen ausgesetzt wird.

(sn)