In Zukunft kann auch an den Uferwegen mit angeleintem Hund spazieren gegangen werden. Foto: Gogol

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Dienstag das Hundeverbot am Schlachtensee und an der Krummen Lanke aufgehoben. Es ist der Auffassung, dass der Uferweg nicht insgesamt als Badestelle angesehen werden könne. „Eine Badestelle nach dem Berliner Hundegesetz sei ein für die Allgemeinheit zugänglicher Bereich am Ufer eines zum Baden geeigneten Gewässers, der dem Baden und den hiermit typischerweise verbundenen Freizeitaktivitäten diene. Dies sei hier nicht der Fall, denn der Uferweg diene in erster Linie der Fortbewegung, und der Zugang zum See sei über weite Strecken durch Zäune gerade ausgeschlossen“, heißt es in der Begründung.

Frank Kuehn hatte gegen das Mitführverbot an Krumme Lanke und Schlachtensee geklagt. Der 58-Jährige wohnt in der Breisgauer Straße. Von dort aus sind es nur wenige Minuten für ihn und seinen Beagle Benji bis zum Schlachtensee, wo die beiden bis zum 15. Mai dieses Jahres auch noch regelmäßig direkt am See spazieren gingen. Ihm ging es zu weit, dass er mit seinem Hund nicht einmal angelehnt an den Ufern spazieren gehen darf. Er forderte vor Gericht, dass die Kennzeichnung der beiden Seen als Badestelle aufgehoben wird und die Karten und Pfähle wieder entfernt werden.

Fast dreieinhalb Stunden lang wurde vor Gericht darüber diskutiert, ob das Bezirksamt eine bestehende Regelung umgesetzt oder versucht hat, Recht zu schaffen, auf welche rechtlichen Grundlagen es sich dabei gestützt hat und was eine Badestelle ist.

Der Uferweg um Schlachtensee und Krumme Lanke sei Teil der Badestelle im Sinne des Hundegesetzes, erklärte Dr. Andreas Ruck, Leiter des Umwelt- und Naturschutzamtes Steglitz-Zehlendorf. Der Weg werde von Badenden genutzt und sei mit den Seen räumlich und funktional verknüpft. Er sei Zuwegung zum See und werde von den Badenden mit „badetypischen Aktivitäten“ genutzt. Die notwendige, im Hundegesetz verlangte Kennzeichnung der Badestelle sei durch die aufgestellt Karte erfolgt, die Holzpfähle dienten einer Ergänzung und Klarstellung für den Nutzer.

Dass Badende an Badestellen Vorrang haben, habe der Gesetzgeber geregelt, so Kuehns Anwalt Dr. Rüdiger Michael. Was eine Badestelle ist, könne aber nicht uferlos ausgedehnt werden, wie es das Bezirksamt tue. Das sei Willkür. „Am Ende ist der Alexanderplatz noch Badestelle“, warf er ein. Der Uferweg sei kein Teil der Badestelle, denn er werde auch von Radfahrern, Joggern und Spaziergängern genutzt. Er sei eine öffentliche Verkehrsfläche. „Hier kann man kein Handtuch hinlegen“, argumentierte Michael. Sein Eindruck: Das Bezirksamt wünsche sie eine andere gesetzliche Regelung für die beiden Seen, die es aber nicht gebe und für die im Senat die Mehrheiten fehlten. Deshalb habe es spitzfindig die Seen komplett zur Badestelle erklärt und verweise auf das Hundegesetz, um den Tieren den Zugang dort zu verwehren. Das sei rechtswidrig. Deshalb sei es auch richtig, dass sein Mandant als Betroffener dagegen vorgehe, führte der Anwalt in einer Verfahrenspause aus.

Wenn Hunde auch schon vor dem 15. Mai nicht an die Ufer gedurft hätten, wie der Anwalt des Bezirksamtes betonte, warum wurde es dann nicht verfolgt, wollte der Vorsitzende Richter Stephan Groscurth wisse. Der Leiter des Ordnungsamtes, Jan Voigt, verwies auf die Ausschilderung, die das Hundegesetz verlangt, bis dahin aber nicht stattgefunden hatte.

Leinenpflicht hatte das Bezirksamt unter anderem auch deshalb bisher abgelehnt, weil das Hundegesetz Leinen von zwei Metern Länge zulässt. Dies würde nicht verhindern, dass Tiere ins Wasser oder an die Badestellen gehen, führte Bezirksstadträtin Christa Markl-Vieto aus. Ein Argument, das bei Groscurth nicht zog.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes bedeutet, dass Hunde angeleint an den Ufern mitgeführt werden dürfen, außer an den gekennzeichneten Badestellen.

Wie man mit dem Urteil umgehen wird, kann Bezirksstadträtin Christa Markl-Vieto noch nicht sagen. Am Freitag wird es ein Gespräch mit allen beteiligten Verwaltungen geben. Dort soll über das weitere Vorgehen beraten werden.

Frank Kuehn ist mit dem Urteil sehr zufrieden. Ihm sei es nicht darauf angekommen zu siegen, sondern „der Sieg war notwendig, um mit der anderen Seite ins Gespräch zu kommen“, sagte er nach dem Urteil. Für ihn ist der Erfolg vor Gericht aber nicht das Ende. Er hat dem Bezirksamt und allen Beteiligten angeboten, sich zusammenzusetzen und zu reden. „Nur weil wir Recht haben, heißt es ja nicht, dass die Konflikte an den Seen gelöst sind“, gibt Kuehn zu bedenken.

(sn)