Flötentöne im U-Bahnhof

Flötentöne im U-Bahnhof

Ubahn in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Oberbaumbrücke, Foto: Engel.ac

 

Nach fast drei Jahren Pandemie-Pause erteilt die BVG seit einigen Wochen wieder Genehmigungen zum Musizieren in vielen Bahnhöfen.

Straßenmusiker können mit der Genehmigung in der Tasche an den markierten Standorten auftreten und ihr Können dem Publikum präsentieren.

Standorte zum Musizieren gibt es auf rund 40 Bahnhöfen. Sie sind so gewählt, dass die Musik nicht die für die Fahrgäste wichtigen Durchsagen stört. Die Genehmigungen für die ganze folgende Woche werden jeweils Mittwochsmorgens von 7 bis 11 Uhr im EBE-Kundenbüro an der Michaelbrücke vergeben. Sie kosten pro Tag 10 Euro.

In den Zügen ist das Musizieren dagegen nicht erlaubt. Blechblasinstrumente sind auch verboten. In „normaler Lautstärke“ dürfen diese Instrumente gespielt werden: Gitarre, Keyboard, Akkordeon, Mundharmonika, Geige, Bratsche, Cello, Kontrabass, Harfe, Balalaika, Melodica, Tamburin, Xylophon, Flöte, Panflöte, Klarinette und Didgeridoo. Gesang ist genehmigt. Auch die Nutzung von Tonwiedergabegeräten ist möglich.

Die Auftrittsmöglichkeiten für Straßenmusiker haben eine lange Tradition. Anlässlich der 750-Jahr-Feier der Stadt Berlin machte die BVG ihre Bahnhöfe im Jahr 1987 erstmals zur Bühne. Das Angebot kam an – und wurde zur Dauerinstitution. Erst die Corona-Pandemie bereitete dem im Jahr 2020 ein zeitweiliges Ende.

Alle Infos: https://unternehmen.bvg.de/filmen-fotografieren-musizieren/

 

 

Daniela von Treuenfels

 

 

 

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