Foto: Florentine/pixelio.de

Mit einem Vergleich endet der Rechtsstreit um die außerordentliche Kündigung eines Busfahrers der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wegen angeblichen Drogenkonsums während des Dienstes.

Im August vergangenen Jahres hatten Polizisten den Mann in Lankwitz aus dem Verkehr gezogen, nachdem mehrere Fahrgäste sich über dessen auffällige Fahrweise beschwert hatten. Einen Schnelltest ergab, dass der Mann Drogen zu sich genommen hatte. Der Fahrer räumte ein, dies außerhalb der Arbeitszeit getan zu haben. Daraufhin wurde er fristlos gekündigt. Ein Arbeitsgericht hatte im November 2011 die Klage des Busfahrers gegen seine fristlose Kündigung abgewiesen.

Der nun geschlossene Vergleich hält fest, dass das Arbeitsverhältnis durch eine ordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen mit Ablauf der einzuhaltenden Kündigungsfrist endet.

(sn)