De Brennhärchen der Raupen können allergische Reaktionen hervorrufen. Foto: Pflanzenschutzamt Berlin

Der Frühling ist da – und mit ihm auch der Eichenprozessionsspinner. Die Raupen sind bereits geschlüpft und beginnen nun langsam mit ihrem Fraß. Auch in Steglitz-Zehlendof ist der Schädling ein jährlich wiederkehrendes Problem. Der Bezirk gilt sogar als Besiedlungsschwerpunkt. Vor allem der ehemalige Kontrollpunkt Dreilinden sowie der Abschnitt Kronprinzessinnen-/Königsweg sind von dem Befall des Nachtfalters betroffen.

Der Eichenprozessionsspinner, der die auftreibenden Knospen und Blätter von Eichen frisst und dessen Raupen sich dabei in Gruppen prozessionsartig am Baum entlang bewegen, schadet nicht nur den Bäumen. Seine Brennhaare enthalten das Gift Thaumetopoein und rufen bei Berührung schmerzhafte Reaktionen hervor, das Einatmen der feinen Härchen kann Asthma auslösen. Deshalb sollte man den Tierchen nicht zu nahe kommen. Ein Problem ist, dass die Brennhaare abbrechen und durch Luftströmungen viele hundert Meter weit getragen werden können. Auch verlassene Nester können noch jahrelang Auslöser von gesundheitlichen Problemen sein.

Das Pflanzenschutzamt empfiehlt daher: „Achten Sie bei Spaziergängen im Stadtgebiet, insbesondere in Parkanlagen, sowie bei Ausflügen und Wanderungen in den Wäldern Berlins und der Umgebung auf entsprechende Warnschilder. Verlassen Sie nicht die Wege und meiden Sie nach Möglichkeit befallene Eichen oder Eichenbestände. Achten Sie auf Ihre Kinder sowie auf Haustiere und Vieh. Meiden Sie befallene Gebiete von Anfang Mai bis Ende Juli und verschieben Sie nach Möglichkeit Garten-, Holz- und Pflegearbeiten. Berühren Sie weder lebende noch tote Raupen, weder neue noch alte Gespinstnester.“

Wer Kontakt mit Raupen, Nestern oder Häutungsresten hatte, sollte umgehend die Kleidung wechseln und duschen. Kommen gesundheitliche Reaktionen dazu, sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden.

Für die Bekämpfung zuständig sind auf privaten Grundstücken die Eigentümer und Nutzer, auf öffentlichen Flächen vorrangig die Naturschutz- und Grünflächenämter der Bezirke und die Berliner Forsten. „Diese Behörden entscheiden eigenverantwortlich, ob und ggf. welche Maßnahmen durchzuführen sind“, heißt es in einem Merkblatt des Pflanzenschutzamtes. Es gibt mechanische Möglichkeiten wie das Absaugen, aber auch chemische und biologische.

„Vorbeugende Maßnahmen, die Einfluss auf einen dauerhaften Rückgang des Schädlings haben, gibt es nach dem derzeitigen Wissensstand nicht“, teilt der Fachbereich Grünflächen des Bezirks Steglitz-Zehlendorf mit. Auf seiner Homepage weist er zudem darauf hin, dass eine Beseitigung der Nester auf landeseigenen Grundstücken nur an Orten erfolgen wird, „an denen sich Personengruppen aufhalten, die die Situation nicht selber einschätzen können oder die durch einen unvermeidbaren Aufenthalt an solchen Orten sich nicht schützen können“.

(go)