Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf sucht Interessenten für die ehrenamtliche Tätigkeit einer Schiedsperson in den Schiedsbezirken 3 (Schönow bis Lichterfelde-West) , 4 (Lichterfelde-Süd und Teile Lankwitz‘) und 7 (Wannsee, Nikolassee, Steinstücken).

Nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz wählt die Bezirksverordnetenversammlung die Schiedsperson für fünf Jahre. Zu ihrem Aufgaben gehört unter anderem das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Amt geeignet sein. Sie sollte das 30. Lebensjahr vollendet haben, nicht älter als 70 Jahre sein und im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnen. Für die Wahrnehmung des Amtes werden die erforderlichen Auslagen erstattet.

Die Tätigkeit einer Schiedsperson kann nicht ausüben, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Ferner sollen Personen, die durch eine gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind dieses Amt nicht ausüben.

Nähere Informationen gibt unter den Telefonnummern (030) 9 02 99 21 91, -21 92 und -21 99 sowie auf der Internetseite des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin. Aussagekräftige Bewerbungen mit Lebenslauf sind bis zum 23.12.2013 an das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Bürgeramt, BüA 9, Kirchstr. 1/3, 14160 Berlin zu richten.

(sn)