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Auch im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Steglitz-Zehlendorf werden sittenwidrige Löhne gezahlt. Das bestätigte Bezirksstadtrat Norbert Schmidt (CDU) am Mittwoch auf Nachfrage von Gerald Bader (Die Linke) in der Bezirksverordnetenversammlung. 455 Verdachtsfälle habe es im vergangenen Jahr gegeben, von denen sich aber nur ein Bruchteil bestätigte. 71 Fälle wurden gegenüber Arbeitgebern geltend gemacht, 15 sogar gerichtlich, führte Schmidt aus. Es gab Rückzahlungsforderungen in Höhe von 12.000 Euro.

Wenn es den Verdacht gebe, dass ein Arbeitgeber sittenwidrige Löhne zahlt, kümmert sich ein Sonderteam des Jobcenters darum. Zwei Mitarbeiter widmen sich ausschließlich diesem Thema. Zahle ein Arbeitgeber sittenwidrige Löhne, würden diese aufgefordert, Nachzahlungen zu leisten und den zu geringen Lohn anzupassen. Dies würde regelmäßig von dem Team überwacht, so Schmidt.

Laut Bundesgerichtshof gilt ein Lohn als sittenwidrig, wenn ein „auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung“ besteht. Das sei der Fall, wenn der gezahlte Lohn weniger als zwei Drittel des Tariflohns beträgt.

(go)