Spielplatz am Ahlener Weg in Lichterfelde/ Foto: Baumann

Die Nutzung der Spielplätze im Bezirk Steglitz-Zehlendorf ist ab dem 30.4.2020 nicht mehr grundsätzlich verboten.

Grundlage für diese Nutzung ist die derzeit gültige Eindämmungsverordnung zur Corona-Pandemie, das Einhalten der Mindestabstandsregeln und die Beachtung der Hygieneregeln des Robert-Koch-Instituts.

Die Öffnung der Spielplätze bereiten die Mitarbeitenden des Fachbereichs Grünflächen vor. Es werden Schilder aufgehängt, die noch einmal auf die Eindämmungsverordnung und Verhaltens- und Abstandsregeln hinweisen. Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang die Eigenverantwortung von Eltern und erwachsenen Begleitpersonen, wenn ein Spielplatz sichtlich zu voll sein sollte.

Es ist aber notwendig zunächst die regulären Sicherheitskontrollen der Spielgeräte und die Reinigung durchzuführen. Deshalb werden die Spielplätze nur nach und nach freigegeben. Wir bitten eventuelle Sperrungen zu beachten.

 

(BA Steglitz-Zehlendorf)