Archiv-Foto: Gogol

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Dürfen Hunde an den Ufern von Schlachtensee und Krumme Lanke mitgeführt werden,  dürfen sie dort auch frei laufen? Noch immer herrscht Verwirrung um die Frage, was erlaubt ist und was nicht. Deshalb erklärten das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf und die Berliner Forsten nun in einer Pressemitteilung:

„An beiden Seen ist das Mitführen von Hunden auf den Uferwegen aktuell erlaubt, wobei die gesetzliche Leinenpflicht zu beachten ist. In dem Hundeauslaufgebiet nördlich der Seen dürfen Hunde unangeleint mitgenommen werden. An öffentlichen Badestellen und auf Kinderspielplätzen sowie auf gekennzeichneten Liegewiesen ist das Mitnehmen von Hunden hingegen gesetzlich verboten. Einzelne Bereiche rund um die Seen sind außerdem zu Zwecken des Biotop- und Uferschutzes eingezäunt und dürfen daher nicht betreten werden“. Da das Hundeauslaufgebiet, wie es in der Mitteilung weiter heißt, „auf der Nordwestseite der Seen oberhalb des Hangs“ beginnt, herrscht also am gesamten Ufer Leinenpflicht.

Das sieht wiederum die Erna-Graeff-Stiftung anders. Sie geht davon aus, dass nach der Aufhebung des sogenannten Hundeverbotes am Südufer Leinenpflicht gilt, am Nordufer keine saisonalen oder sonstigen Einschränkungen wirksam sind, da es Teil des Hundeauslaufgebiets ist.

Doch woher kommen die unterschiedlichen Auffassungen? Im Rahmen des ersten Hundeverbotes war das Hundeauslaufgebiet verschoben worden: Es wurde um 0,3 Quadratkilometer von Schlachtensee und Krumme Lanke zurückgezogen, so dass die Wege am Nordufer nicht mehr Teil des Hundeauslaufgebiets waren. Diese Änderung war in den Gerichtsverhandlungen allerdings nie thematisiert worden. Das erste Urteil „betraf nur die Kennzeichnung der Badestellen und hat sich zum Hundeauslaufgebiet nicht verhalten“, erklärt Stephan Groscurth, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Berlin, auf Nachfrage der StadtrandNachrichten. Auch in der zweiten Verhandlung ging es lediglich um die sofortige Vollstreckung des saisonalen Hundeverbotes, obwohl es dagegen Einsprüche gegen hatte.  Gegen die Änderung des Hundeauslaufgebietes hatte es keine Klagen gegeben, weshalb es sie nicht aufgehoben wurde.

(go)