Amt für Soziales: Neue Abgabezeiten medizinischer Masken für Bedürftige

Amt für Soziales: Neue Abgabezeiten medizinischer Masken für Bedürftige

Das Rathaus Lankwitz, Foto: Denkmalschutzbehörde

 

Ab sofort können bedürftige Personen montags bis freitags im Zeitraum zwischen 09:00 und 15:00 Uhr an der Pforte des Rathauses Lankwitz medizinische Schutzmasken abholen.

Das Zeitfenster zur Abgabe verkürzt sich damit um eine Stunde. Ausnahme: Während der Notfallsprechstunden des Amtes für Soziales dienstags und donnerstags zwischen 09:00 und 13:00 Uhr findet keine Maskenausgabe statt. Die Masken sind ausschließlich für Personen mit geringem Einkommen gedacht.

Bezugsberechtigt sind Personen, die Anspruch auf den Berlinpass haben, weil sie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, BaFöG oder Wohngeld beziehen. Zum Kreis der Berechtigten zählen auch Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft einer empfangsberechtigten Person, also Ehegatten, Lebenspartnerinnen/Lebenspartner und minderjährige, unverheiratete Kinder.

Pro Person werden bis zu fünf Masken und zusätzlich eine FFP2-Maske abgegeben. Die Abgabe von FFP2-Masken ist für besonders gefährdete Personengruppen gedacht: ältere Menschen ab 60 Jahren oder mit Vorerkrankungen, Menschen mit Behinderungen und andere Risikogruppen.

 

(BA Steglitz-Zehlendorf)

 

 

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