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Die fristlose Kündigung des Busfahrers, der im August in Lankwitz wegen Drogenkonsums aus dem Verkehr gezogen wurde, ist rechtskräftig. Das entschied das Arbeitsgericht Berlin am Mittwoch.

Der Busfahrer war suspendiert worden, nachdem Fahrgäste wegen dessen auffälliger Fahrweise die Polizei gerufen hatten. Ein Schnelltest hatte ergeben, dass der Fahrer Drogen konsumiert hatte. In einem Personalgespräch räumte der Mann ein, dies außerhalb des Dienstes getan zu haben. Die Berliner Verkehrsbetriebe entließen den  Mann daraufhin fristlos. Dagegen hatte der Busfahrer vor dem Arbeitsgericht geklagt.

Das Arbeitsgericht hielt die Kündigung für berechtigt, da der dringende Verdacht nahe liege, dass der Busfahrer während eines Dienstes unter Drogeneinfluss  statt. Dies berechtige den Arbeitgeber angesichts der an Berufskraftfahrer zu stellenden Anforderungen zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

(sn)