CDU-Einwohnerantrag Kranoldplatz nochmals eingereicht

CDU-Einwohnerantrag Kranoldplatz nochmals eingereicht

Kranoldplatz, Foto: Stephan Voß

 

Am gestrigen Donnerstag hat die CDU ihren Einwohnerantrag „Kranoldmarkt erhalten“ ein weiteres Mal zur Prüfung eingereicht. 

Wie berichtet, hatte das Begehren, „keine baulichen Maßnahmen am und auf dem Kranoldplatz“ durchzuführen, „die den Wochenmarkt („Kranoldmarkt“) in seinem Umfang, seinem Angebot und seiner Zugänglichkeit zeitweise oder dauerhaft beeinträchtigen, beschränken oder behindern“ im ersten Anlauf nicht die geforderte Mindestanzahl von 1000 Stimmen erreicht. 

Von 1.323 abgegebenen Unterschriften waren 465 ungültig und 858 Unterschriften gültig, die Initiatoren des Einwohnerantrags erhielten eine Nachfrist von 21 Tagen, um weitere Unterschriften nachzureichen. Diese Frist, teilte der Bezirksverordnetenvorsteher René Rögner-Francke den Stadtrand-Nachrichten mit, würde Anfang nächster Woche, am 18. März, ablaufen. Die Prüfung der nun vorliegenden zusätzlichen Unterschriften soll Ende nächster Woche abgeschlossen sein. 

Grund für unsere Anfrage: Der Antrag steht nicht auf der Tagesordnung der nächsten BVV, wo er eigentlich dringend erwartet wird. Der Verkehrsausschuss hatte sich nämlich in seiner letzten Sitzung am 28. Februar darauf verständigt, die beiden konkurrierenden Anträge zur Zukunft des Kranoldplatzes gemeinsam zu beraten, was von allen Seiten als sinnvoll erachtet wird. 

Das „Bündnis für einen lebendigen Kranoldplatz“, das eine umfassende Umgestaltung des Platzes und seiner umliegenden Straßen vorschlägt, fürchtet nun, dass die Zeit für eine ausgiebige Diskussion knapp wird. Grund dafür sind die gesetzlichen Vorgaben. Hat es ein Einwohnerantrag erst einmal in die BVV geschafft, „entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Eingang“, heißt es im Bezirksverwaltungsgesetz. Aus dem Kreis des Bündnisses werden nun Befürchtungen laut, ihr Anliegen komme zu kurz. 

Die Angst dürfte unbegründet sein. Im Kommentar zum §44 des Bezirksverwaltungsgesetz (Einwohnerantrag) heißt es: „In Auslegung dieses Sinngehalts ist auch die Auffassung vertretbar, die Zweimonatsfrist dürfe im Einzelfall überschritten werden, soweit gleichwohl unverzügliches Handeln erkennbar bliebe. Es müsste mithin ein zumindest wichtiger Grund für diese Fristüberschreitung vorliegen. Zu raten ist, ihn im Hinblick auf ein ggf. bestehendes kommunalpolitisches Spannungsverhältnis der Öffentlichkeit nicht vorzuenthalten.“ 

Es gilt also die erste ungeschriebene Regel der Politik: Kommunikation ist alles. 

 

Daniela von Treuenfels 

 

 

 

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