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Die Klage einiger Anwohner gegen den Spielplatz am Döhlauer Pfad in Lankwitz hat das Verwaltungsgericht am Dienstag abgewiesen. Die Nachbarn seien „zur Duldung der etwaigen Belästigungen verpflichtet, weil Kinderlärm nach einer seit 2011 geltenden gesetzlichen Regelung im Bundesimmissionsschutzgesetz im Regelfall nicht als schädliche Umwelteinwirkung gelte“ begründete die 10. Kammer ihr Urteil.

Dabei hatten die Kläger gut anderthalb Stunden lang versucht, den Richtern deutlich zu machen, was es bedeutet, neben einem Spielplatz dieser Dimension zu leben. Vor allem eine Anwohnerin war dabei den Tränen nahe. Eine Wasserpumpe wurde nur wenige Meter neben ihren Garten gesetzt. Sie höre jedes Geräusch, jedes Wort das gesprochen werde, erklärte sie. „Ich will nicht jedes Wochenende mein Grundstück verlassen müssen“, sagte sie. Der Leidensdruck sei immens, man leide unter einer Grundnervosität, ergänzte ein Anwohnerin und Mutter. Am Wochenende sei es wie im Freibad, so ein weiterer Kläger.

Verstärkt worden sei die Belastung zusätzlich durch die Berichterstattung nach Bekanntwerden der Klage, führte der Anwalt der elf Anwohner, Percy Ehlert, aus. Denn nun gelten sie als „Kinderhasser“. Doch das seien sie nicht, betonten die Anwohner. Viele hätten sogar selber Kinder. Sie wollten auch nicht, dass der Spielplatz verschwindet, sondern lediglich, dass er verkleinert wird. Denn der jetzige ist 2.100 Quadratmeter groß – nur die Spielfläche gerechnet. Zählt man die Wege und Grünflächen hinzu, die mit eingezäunt sind, sind es sogar 3.100 Quadratmeter, so Ehlert. Und das sei für die Einfamilienhaussiedlung zu groß. Ein alter Spielplatz an gleicher Stelle war zuvor nur etwas mehr als 400 Quadratmeter groß.

Der Spielplatz am Döhlauer Pfad ist attraktiv, hat neben Rutsche und Seilbahn auch eine Wasserpumpe, zudem lautet das Thema Cowboy und Indianer, so dass die Kinder Indianergeheul und Schießgeräusche nachahmten, so die Anwohner. Er locke zahlreiche Familien, nicht nur aus der Umgebung an. Sogar aus dem Land Brandenburg kämen Familien, was auf den Straßen für Verkehrschaos sorgte.

Auch die Eltern nutzten die Grünflächen dort reichlich, um Picknicks zu veranstalten, ganze Kindergeburtstage würden dort gefeiert, Bierzeltgarnituren aufgestellt. Das sei eher wie im Buga- oder im Britzer Park und nicht wie auf einem Spielplatz, so ein Kläger. Dieser füge sich nach Art und Nutzung nicht in seine Umgebung ein, argumentierte Ehlert. Es wäre, wie wenn man ein dreigeschossige Villa mit Seitenflügeln in so ein Viertel stellt – dafür hätte es nie eine Baugenehmigung gegeben.

Ein Spielplatz hätte sich nach der Größe des Versorgungsbereiches zu richten, so der Anwalt. Doch das sei in diesem Fall nicht berücksichtigt worden, sondern der Bezirk habe einen Platz für Ganz-Lankwitz gebaut. Üblich sei eine Fläche um die 0,6 Quadratmeter pro Einwohner im Einzugsbereich – am Döhlauer Pfad seien es 1,6. Durch die Reduzierung der Fläche um 700 Quadratmeter und der Spielgeräte hoffen die Anwohner, dass weniger Kinder kommen. Ob 20 Kinder oder 80 an der Wasserpumpe spielen, sei doch ein erheblicher Unterschied, so Ehlert.

Die vom Anwalt vorgelegten Zahlen wiesen die Mitarbeiter des Bezirksamtes zurück und darauf hin, dass es in diesem Gebiet eine Unterversorgung mit Spielplätzen gebe. Der am Döhlauer Pfad entspreche mit seinen rund 2.000 Quadratmetern der Größe allgemeiner Spielplätze, so wie sie im Bezirk gebaut werden. Um in jedem Versorgungsgebiet einen eigenen kleinen Spielplatz zu errichten, fehle einfach das Geld. Zudem würden weitere Plätze – auch mit Wasser – entstehen, unter anderem im Gemeindepark Lichterfelde. Dadurch würde sich auch der Zulauf am Döhlauer Pfad relativieren. Auf Nachfrage gab die Vertreterin des Naturschutzamtes aber an, dass sie eher von Jahren als von Monaten spreche.

Ehlert sah darin vor allem Ausflüchte. Die Anwohner hätten sich früh in die Planung eingebracht, man habe ihre Wünsche jedoch nicht ernst genommen. „Sie haben gar nicht unternommen, um Ihre Verantwortung den Anwohnern gegenüber wahrzunehmen“, warf er den Bezirksamtsmitarbeitern vor. Auch sei nichts unternommen worden, um den Nutzungsdruck zu reduzieren und Alternativen zum Spielplatz zu schaffen.

„Sie können ja uns einzäunen“, bat eine Anwohnerin verzweifelt um Lärmschutzwände. Immerhin nahmen die Vertreter des Bezirksamtes die Liste des Gerichts entgegen, in denen aufgeführt wurde, wo die Geräte gedämmt und geräuschärmer gestaltete werden können, und versprachen Umsetzung.

 (go)