Das Hundeverbot an den beiden Seen ist aufgehoben.Foto: privat

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Neuer Versuch: Ab Mitte April gelten am Schlachtensee und der Krummen Lanke neue Regelungen für den Hundeauslauf. Wie das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mitteilt, sollen vom 15. April bis 15. Oktober die Uferwege den Menschen ohne Hund vorbehalten bleiben. Hunde dürfen dann dort nicht mitgeführt werden. Als Grundlage für die neue Regelung ziehen Bezirk und Land den Paragrafen 6(4) des Grünanlagengesetzes und Paragraf 18 des Landeswaldgesetzes heran. Erster besagt, dass die Bezirksverwaltung „für Anlagen oder Anlagenteile Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten und Öffnungszeiten festlegen und die Benutzung durch Gebote oder Verbote regeln“ kann, letzterer erlaubt es den Forstbehörden, den Wald aus „wichtigem Grund, insbesondere aus Gründen des Forstschutzes, zum Schutze wild lebender Tiere, zum Schutze der Waldbesucher oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen“ zu sperren.

Die neue Regelung entspricht der vom vergangenen Jahr, nur das sie zeitlich beschränkt wird. Vom 16. Oktober bis 14. April dürfen Hunde angeleint an einer maximal zwei Meter langen Leinen auf dem Uferweg unterwegs sein. Im Uferbereich gilt ganzjährig das Hunde-Mitführverbot für die gekennzeichneten Badestellen und Liegewiesen.

„Mit dem neuen Konzept werden Konflikte und Schäden vermieden. Das Bezirksamt Steglitz- Zehlendorf, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und die Berliner Forsten berücksichtigen damit die unterschiedlichen Erholungsbedürfnisse und landschaftlichen Empfindlichkeiten. Ziel ist es, im Gebiet ein verständnisvolles Miteinander und eine naturverträgliche Erholungsnutzung für alle Besucherinnen und Besucher zu erreichen und die Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu schützen“, teilen Bezirksamt und Senatsverwaltung in einer Presseerklärung mit.

Bereits im vergangenen Jahr hatten Bezirksamt und Senatsverwaltung ein sogenanntes „Hundeverbot“ an den beiden Seen veranlasst und sich dabei auf das Berliner Hundegesetz bezogen und die beiden Seen inklusive Uferwegen zur Badestelle erklärt. Damit waren sie vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Der damalige Kläger hat eine neue Klage gegen weitere Versuche den Hundeauslauf an den Seen einzuschränken, angekündigt.

Die Bezirksverordneten hatten im März mit den Stimmen von CDU und Grünen mehrheitlich ein „saisonales Hundeverbot“ beschlossen. 

(go)