Das Hundeverbot an den beiden Seen ist aufgehoben.Foto: privat

Am Dienstag kippte das Verwaltungsgericht Berlin das Mitführverbot von Hunden an Schlachtensee und Krumme Lanke. Hier die Stellungnahmen der in der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf vertretenen Fraktionen zum Urteil:

CDU:

Die CDU Fraktion hat bereits seit Beginn der Diskussion darauf hingewiesen, dass der Uferweg des Schlachtensees keine „Badestelle“ ist. Dies hat das VG dankenswerterweise festgestellt. Es ist Aufgabe der Verwaltung, nachvollziehbare klare Regelungen, die aus Gesetzen ableitbar sind, zu schaffen und nicht, das Gesetz so zu biegen, wie man es gerne hätte. Das Umweltamt des Bezirkes war nicht in der Lage, eine gesetzeskonforme Regelung zu schaffen. Wollen reicht nicht, man muß auch können.

Und man kann: Nachdem sich in einer Umfrage der CDU-Fraktion an den Seen mehr als zwei Drittel der Bürger für ein Verbot ausgesprochen haben und bei den Befragten deutlich der Wunsch nach einem Kompromiss hervortrat, werden wir in Ausführung dieses Bürgerwillens folgende Regelung in der BVV vorschlagen und beabsichtigen, diese umzusetzen: Hunde dürfen auf dem Uferweg rund um den Schlachtensee und die Krumme Lanke und auf der zu den Seen hin anschließenden Fläche nicht mitgeführt werden. Vom 15. Oktober bis zum 15. April dürfen Hunde auf den Wegen an der Leine mitgeführt werden. Die Regelung soll für die unter bezirklicher Verwaltung stehenden Seeteile (Südufer) erlassen werden. Der Fraktionsvorsitzende Torsten Hippe erklärt dazu: „Wir wollen eine Regelung, die sowohl den Interessen der Hundehalter wie auch der anderen Besucher, insbesondere auch der Badenden, entgegenkommt. Nach unserer Bürgerumfrage halten wir unseren Vorschlag einer saisonalen Lösung für sachgerecht und befriedend.“

Maren, Schellenberg (Grüne):

„Wir haben die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit Spannung verfolgt. Das Gericht hat festgestellt, dass die Ausweisung
des Weges als Badestelle nicht richtig ist und damit für das Verbot des Mitführens von Hunden auf den Wegen nach Hundegesetz als gesetzliche  Grundlage nicht ausreicht. Das Gericht hat aber auch dargestellt, dass das Berliner Grünanlagengesetz und das Waldgesetz durchaus als Rechtsgrundlage für eine  Hunderegelung auf den Uferwegen dienen können.

Gleichwohl steht fest: Auch das Verwaltungsgericht hat in der mündlichen Verhandlung klargestellt,  dass jedes Baden von Hunden in den beiden Seen verboten ist, da dies unstreitig Badegewässer sind. Da es sich um eine Grünfläche beziehungsweise um Wald  handelt, besteht auch in jedem Falle Leinenpflicht.  Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen steht auch aufgrund vieler positiver Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern weiter dazu, dass eine Regelung,  welche das Mitführen von Hunden auf den Uferwegen des Schlachtensees und der Krummen Lanke verbietet, wünschenswert ist.  Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf soll jetzt eine Regelung auf der Grundlage des Grünanlagengesetzes prüfen und die notwendigen Schritte hierzu  veranlassen. Hier sollte auch die Möglichkeit einer nur saisonalen Einschränkung geprüft und mit Bürgerinnen und Bürgern diskutiert werden. Klar ist für uns: Politisch halten wir an den Zielen fest, die Aufenthaltsqualität rund um die Seen zu erhöhen, die Flora und Fauna zu schützen und die  Badequalität zu sichern.“

Norbert Buchta (SPD):

„Die SPD-Fraktion begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Es bestätigt unsere ablehnende Haltung zum Hundeverbot an den Seen und die Rechtswidrigkeit der Umsetzung. Die SPD-Fraktion hat von Beginn an klar Stellung bezogen hat. Schlachtensee und Krumme Lanke ist ein grüner öffentlicher Raum und ist für alle Erholungssuchenden – mit oder ohne Hund – da. Fehlende Bürgerbeteiligung, falsche Behauptungen und die kompromisslose Haltung der Stadträtin Markl-Vieto haben die Lage an den Seen eskalieren lassen.

Die SPD-Fraktion hat bereits im Frühjahr 2015 erklärt, dass ein Uferweg keine Badestelle sein kann, sondern ein Weg ist, der einen Zugang zu den Seen darstellt. Viele Uferbereiche sind bereits aus Gründen des Naturschutzes eingezäunt und können nicht als Badestelle genutzt werden. Dass es sich um EU-Badegewässer handle, hat niemand in Frage gestellt, und dies begründet auch nicht das Hundeverbot am Ufer.

Die SPD-Fraktion spricht sich von Beginn der Auseinandersetzung für eine Leinenpflicht an den Ufern sowie für zeitliche und saisonale Mitführverbote aus. Ein solcher Kompromiss kommt allen Erholungssuchenden zu Gute. Rücksichtnahme, Toleranz und Verständnis für den Anderen muss wieder im Fokus stehen. Weitere Aufgaben wie illegales Grillen, Vermüllung oder Lärm sowie der Erhalt und die Pflege der Natur sind zu lösen. Sie begrüßt daher die Umfrage der SPD, die nicht nur die Bürgerbeteiligung nachgeholt hat, sondern auch Wege für ein faires Miteinander aufzeigt. Die SPD-Fraktion wird das Konzept zum Schutz und Weiterentwicklung der Seenlandschaft im Grunewald als Grundlage für kurz-, mittel- und langfristiges Handeln zur Pflege und Entwicklung des Naherholungsgebiets dienen.“

Piraten:

Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Hunde von den Wegen an Krumme Lanke und Schlachtensee nicht so einfach verbannt werden dürfen. Jedenfalls nicht so einfach, wie das Bezirksamt und die grüne Stadträtin Markl-Vieto es sich gemacht haben, als sie das ganze Areal als Badestelle interpretiert haben. Ein Weg ist keine Badestelle, befand das Gericht. Das Gericht bestätigt somit die Auffassung der Piratenfraktion, die in der Debatte in der BVV immer darauf hingewiesen hat, das man den Weg nicht als Teil der Badestelle betrachten kann. Insofern begrüßt die Piratenfraktion das Urteil.

Das Urteil zeigt aber auch, wohin selbstherrliche Alleingänge führen können: Dem Bezirk sind durch das nun unwirksame Verbot und den Streit erhebliche Kosten entstanden, ohne das irgendetwas erreicht wurde. Das Klima zwischen Hundehaltern und anderen Erholungssuchenden, das nicht immer gut war, ist jetzt endgültig vergiftet. Nach dem Gerichtsverfahren wird es kaum möglich sein, aus dem Denken in Sieg oder Niederlage, Gewinnern und Verlierern wieder heraus zu kommen. Eine grüne Stadträtin, die die Parole ausgegeben hat, es dürfe keine Kompromisse geben, ist daran mitschuldig. Der Fraktionsvorsitzender Eric Lüders meint zu dem Urteil: „Wir haben in der Debatte nachdrücklich darauf hingewiesen, dass der Weg keine Badestelle ist. Auch andere haben die Rechtssicherheit des Verbotes in Frage gestellt. Aber alle Bedenken sind vom Tisch gefegt worden, die grüne Stadträtin hat auf dem Verbot bestanden. Wir haben immer die Meinung vertreten, dass man sich lieber die Zeit nehmen soll, an einer Lösung mit allen Betroffenen zu arbeiten. Frau Markl-Vieto war aber der Meinung, dass eine Anordnung des Amtes die schnellere und einfachere Lösung ist. Sie hält wohl auch kämpferisches Auftreten für effektiver als die mühsame Suche nach Kompromissen. Jetzt sehen wir, was das gebracht hat. Wir hoffen nur, dass daraus Lehren gezogen werden und man in ähnlichen Fällen umsichtiger vorgeht, bevor alles durch übereiltes eigenmächtiges Handeln verschlimmert wird. Ein aktuelles Beispiel wäre die Situation am Platz des 4. Juli. Interessen- und Nutzerkonflikte sind in einer Stadt wie Berlin alltäglich. Ein Schwarz-Weiß-Denken, dass meint, es dürfe keine Kompromisse geben, zerstört die Basis des Zusammenlebens.“