Der ehemalige Rasthof Dreilinden darf nicht als Abstellfläche genutzt werden. Archiv-Foto: Gogol

Im vergangenen Jahr wurde die Autobahnraststätte Dreilinden an Werner Scharwächter, Chef einer Berliner Baumaschinen-Firma, versteigert. Doch desses Idee, das Gelände als Abstellfläche für Baumaschinen, Kräne und Bohrgeräte zu nutzen ist denkmalschutzrechtlich nicht zulässig, teilte Bezirksstadtrat Norbert Schmidt (CDU) der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf am Mittwochabend auf Nachfrage mit. Für eine Nutzung als Abstellfläche werde das Bezirksamt keine Genehmigung erteilen, das habe man in einem Gespräch auch dem neuen Eigentümer mitgeteilt. Der denke nun über Alternativen nach: Vergnügungspark, Autohaus, Lager für chinesischen Natursteine oder eine Bootsausstellung. Doch noch liegen keine Anträge vor, so Schmidt.

Vandalismus und Graffiti beklage an dem unter Denkmalschutz sehenden Gebäude nicht nur der Bezirk, sondern auch Scharwächter. Sogar einen Einbruch soll es gegeben haben. Deshalb habe der Eigentümer zugesagt, das Gelände einzäunen zu lassen und ein Wachschutzunternehmen zu beauftragen.

(go)