Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat den Akademische Senat der Freien Universität Berlin kritisiert, weil der einen Richter wegen einer früheren Rechtsprechung als Honorarprofessor abgelehnt haben soll. Nach Presseberichten hatte der Senat die Berufung abgelehnt, weil der Richter im Jahr 2008 in erster Instanz an dem so genannten „Pfandbon-Urteil“ mitgewirkt hatte. Er hatte die Kündigungsschutzklage der als „Emmely“ bekannten Verkäuferin  abgewiesen. Der Mitarbeiterin eines Supermarktes war nach 30 Jahren gekündigt worden, weil sie zwei liegengebliebene Pfandbons eingelöst hatte. Dagegen hatte sie geklagt.

Zwar hätten sich Richter als Vertreter der „Dritten Gewalt“ einer Diskussion ihrer Tätigkeit zu stellen. Eine Urteilskritik sei nicht nur zulässig, sondern wünschenswert. Die genannte Entscheidung des Akademischen Senats stelle jedoch nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg eine sachwidrige Maßregelung des betroffenen Richters dar, die weder durch die universitäre Selbstverwaltung noch durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt werde. „Sie schadet nicht nur der Unabhängigkeit der Justiz, sondern auch der Qualität und Unabhängigkeit der universitären Lehre“, teilt das Landesarbeitsgericht mit.

(sn)